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Unfall mit drei Toten: Bewährungsstrafe und Arbeitsauflage


Frankfurt am Main
Unfall mit drei Toten: Bewährungsstrafe und Arbeitsauflage

Von dpa
03.11.2021Lesedauer: 2 Min.
JustizVergrößern des BildesEin Justizbeamter steht in einem Gerichtssaal. (Quelle: Sebastian Gollnow/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)
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Rund 16 Monate nach einem schweren Verkehrsunfall mit drei Toten ist der 19 Jahre alte Verursacher zu einer Jugendstrafe von einem Jahr und acht Monaten auf Bewährung verurteilt worden. Das Amtsgericht Frankfurt ging am Mittwoch von dreifacher fahrlässiger Tötung aus. Die Richter setzten darüber hinaus eine Führerscheinsperre von drei Jahren für den jungen Mann sowie 200 gemeinnützige Arbeitsstunden fest.

Außerdem muss er Gespräche mit einem Drogentherapeuten führen und regelmäßig Urinproben abliefern (AZ 4856 Js 231737/20). Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nur der Angeklagte verzichtete nach der Verkündung auf Rechtsmittel.

Zu dem Unfall war es im Juli 2020 zwischen den Ortschaften Langenhain und Wildsachsen im Main-Taunus-Kreis gekommen. Der 19-Jährige beschleunigte einen SUV trotz Tempobegrenzung von 100 auf 135 Stundenkilometer, verlor in einer Kurve die Kontrolle über den Sportgeländewagen und setzte ihn gegen einen Baum. Seine drei 17, 18 und 19 Jahre alten Bekannten, mit denen er anlässlich seines damals kurz zurückliegenden 18. Geburtstags eine Spritztour unternehmen wollte, starben an ihren schweren Verletzungen.

Im Strafmaß lag das Gericht etwas unterhalb des Antrags der Staatsanwaltschaft von zwei Jahren. "Egal, was hier auch herausgekommen wäre, Ihre Kinder kommen nicht mehr wieder", sagte die Jugendrichterin zu den als Nebenklägern vor Gericht vertretenen Eltern der Opfer. Gleichwohl könne man sich bei der rechtlichen Aufarbeitung eines derart schrecklichen Unfalls mit furchtbaren Folgen nicht nur auf emotionale Gesichtspunkte zurückziehen.

Strafverschärfend wertete das Gericht unter anderem den vorausgegangenen Cannabis-Konsum des Fahrers, wenngleich eine direkte Fahruntauglichkeit nicht habe festgestellt werden können. Zeugen hatten dem Gericht berichtet, in dem Wagen sei ausgiebig "Party gemacht" worden.

Der Angeklagte hatte vor Gericht Reue gezeigt. Er habe sich gewünscht, bei dem Unfall selbst getötet worden zu sein, sagte er: "Mir fehlen die Worte für das, was passiert ist." Die Anklage der Staatsanwaltschaft hatte sich auch auf ein Gutachten gestützt, wonach der Unfall bei Einhaltung der Höchstgeschwindigkeit hätte vermieden werden können.

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