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Ruhrgebiet | Mord an Juden verhöhnt: Ermittlungen gegen acht Polizisten in NRW


Nachrichten in Chatgruppen
Mord an Juden verhöhnt: Ermittlungen gegen acht Polizisten in NRW

Von dpa
14.09.2023Lesedauer: 1 Min.
Polizeipräsidium Essen: Wegen rechtsextremer Beiträge in mehreren Chatgruppen wird gegen acht Polizisten ermittelt.Vergrößern des Bildes
Polizeipräsidium Essen: Wegen rechtsextremer Beiträge in mehreren Chatgruppen wird gegen acht Polizisten ermittelt. (Quelle: Rupert Oberhäuser)
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Polizisten aus NRW sollen Bilder von Hakenkreuzen in Chatgruppen geteilt und den Mord an Millionen von Juden verhöhnt haben. Die Staatsanwaltschaft ermittelt.

Wegen rechtsextremer Beiträge in mehreren Chatgruppen ermittelt die Staatsanwaltschaft Essen gegen acht Beamte der Polizeibehörden Recklinghausen, Kleve und Borken. Die Zahl der Beschuldigten ist seit Bekanntwerden der Fälle Anfang August somit um drei gestiegen, wie der "Kölner Stadt-Anzeiger" berichtete. Am 2. August waren die Wohnungen der Polizeibeamten durchsucht worden.

Menschenverachtendes Weltbild in Chatgruppe geteilt

Jetzt konnte der "Kölner Stadt-Anzeiger" Ermittlungsunterlagen einsehen, die ein menschenverachtendes Weltbild der beschuldigten Polizisten im Alter zwischen 22 und 25 Jahren nahelegen. Einer der Männer beschrieb demnach seine berufliche Tätigkeit mit "Kanacken klatschen".

Auch verherrlichende Bilder von Adolf Hitler und Darstellungen von Hakenkreuzen wurden den Angaben zufolge in mehreren Gruppen ausgetauscht. Zudem wurde in Nachrichten der Mord an Millionen Juden in den deutschen Gaskammern während des Dritten Reichs verhöhnt.

Reul und Limbach: Gesetzeslücke soll geschlossen werden

Am Dienstag hatten NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) und NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) ihren Plan vorgestellt, eine Gesetzeslücke zu schließen.

Demnach sollen rechtsextremistische und fremdenfeindliche Beiträge von Amtsträgerinnen und Amtsträgern künftig auch dann strafbar sein, wenn sie in geschlossenen Gruppen veröffentlicht wurden. Bislang gehen Urheberinnen und Urheber solcher Chatnachrichten straffrei aus, wenn diese in geschlossenen Zirkeln und nicht öffentlich geteilt wurden.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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