Erfurt Befragungen zum Zensus beginnen Mitte Mai
In Thüringen beginnt das große Zählen: Mit Stichtag 15. Mai laufen die Befragungen des Statistischen Landesamtes zum Zensus 2022 an. Bei dieser bundesweiten Erhebung werden alle zehn Jahre Daten unter anderem zu Einwohnerzahlen, Ausbildungsstand, Erwerbstätigkeit, Arbeitsort oder zum Wohnen erhoben. "Wir treten jetzt in die heiße Phase des Zensus ein", sagte der Präsident des Landesamtes, Holger Poppenhäger, am Montag in Erfurt.
Von Mitte Mai bis August werden rund 16 Prozent aller Thüringer Einwohner bei der stichprobenartigen Haushaltsbefragung kontaktiert. Dabei geht es um die Zahl der Einwohner. Ein Teil wird darüber hinaus noch in einem Online-Fragebogen unter anderem zu Ausbildung und Erwerbstätigkeit um Auskunft gebeten.
Für die Haushaltsbefragung der insgesamt rund 370 000 Thüringer werden etwa 2200 ehrenamtliche Interviewer benötigt. Vor allem im Wartburgkreis, im Unstrut-Hainich-Kreis, im Altenburger Land und im Ilm-Kreis würden noch Erhebungsbeauftragte gesucht, sagte Poppenhäger. Die Haushaltsbefragung wird von den Erhebungsstellen in den 22 Kreisen und kreisfreien Städten des Freistaats koordiniert und organisiert.
Parallel dazu gibt es eine Gebäude- und Wohnungszählung. Dafür schreibt das Statistische Landesamt 573.000 Wohnungseigentümer und Verwalter an. Erstmals sollen dabei auch bis November Daten zu Kaltmieten, Energieträgern und zu Gründen für den Wohnungsleerstand erhoben werden, sagte Poppenhäger. Zur Gebäude- und Wohnungszählung lief schon eine Vorbefragung.
Die bei dem Zensus erhobenen Daten bleiben beim Landesamt, wie der Präsident betonte. Sie würden nicht an Polizei, Finanzämter oder andere Behörden oder Privatpersonen weitergegeben. Zugleich verwies Poppenhäger auf die Gefahr der Verwechslung mit der Grundsteuerreform, für die das Finanzamt derzeit Schreiben verschickt. Der Zensus stehe in keinerlei Zusammenhang mit dieser Reform.
Für den Zensus werden Kosten von 27,8 Millionen Euro veranschlagt. Die Ergebnisse sollen im November nächsten Jahres veröffentlicht werden. Nach den gesetzlichen Regelungen in Bund und Land besteht beim Zensus eine Auskunftspflicht. Die Bevölkerungserhebung ist unter anderem dafür wichtig, wie viel Geld Land und Kommunen über die verschiedenen Finanzausgleichsysteme in ihre Kassen bekommen.