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Einkaufen mit 2G-Armbändchen in Erfurter City


Erfurt
Einkaufen mit 2G-Armbändchen in Erfurter City

Von dpa
17.01.2022Lesedauer: 2 Min.

In der Erfurter Innenstadt sollen Kauflustige ab kommender Woche mit einem Bändchen am Arm als Nachweis einer Corona-Impfung oder -Genesung shoppen gehen können. Als dritte Stadt in Thüringen führt die Landeshauptstadt sogenannte 2G-Bändchen für Geschäfte ein, in denen nur geimpfte oder genesene Kunden einkaufen dürfen, wie Stadtverwaltung und der Verein Citymanagement von Erfurter Innenstadthändlern am Montag mitteilten. Das betrifft etwa Bekleidungsgeschäfte, Schuhläden oder Elektronikmärkte. Das Bändchen-Experiment soll am 24. Januar starten und ist zunächst für sechs Wochen geplant, wie Oberbürgermeister Andreas Bausewein (SPD) sagte.

Das Bändchen ermöglicht Kunden, mehrere Geschäfte hintereinander zu besuchen, ohne jedes Mal erneut den Impfpass oder das Genesenen-Zertifikat am Einlass zücken zu müssen. Damit würden die Hürden beim Einkauf gesenkt, sagte Bausewein. Eine Pflicht zum Bändchentragen soll es allerdings nicht geben. Wer möchte, kann auch weiterhin in den Geschäften etwa den Impfpass kontrollieren lassen.

Die Bändchen sind laut Stadt bei 22 Ausgabestellen erhältlich, darunter Geschäfte großer Handelsketten ebenso wie kleine, inhabergeführte Läden. Sie sollen aber nicht nur dort genutzt werden können. In der Erfurter City gibt es rund 600 Geschäfte. Er gehe davon aus, dass alle Innenstadt-Geschäfte bei dem Vorhaben mitziehen, sagte Heinz-Jochen Spilker vom Verein Citymanagement.

Die Bändchen gelten jeweils für die laufende Woche, in der sie erworben wurden. Wie hoch das Kundeninteresse dafür ist, sei schwer abschätzbar, hieß es. Vorerst seien 30.000 Bändchen geordert worden. Fälschungen sollen etwa durch fortlaufende Registriernummern, mit denen sich die Ausgabestelle nachvollziehen lässt, verhindert werden.

2G-Bändchen für den Einkauf wurden in Thüringen bereits in Eisenach und Gera eingeführt. Der Entwurf für die bis zum Wochenende erwartete Corona-Landesverordnung sieht eine solche Zugangsmöglichkeit für 2G- oder 2Gplus-Bereiche auch landesweit vor, wobei hier bislang von einer Gültigkeit der Bändchen nur am Tag der Ausgabe die Rede ist.

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