Erfurt Verschärfte Hotspot-Regelungen im Kreis Gotha in Kraft
Im zu den besonderen Thüringer Corona-Hotspots zählenden Landkreis Gotha sind am Samstag verschärfte Pandemie-Regelungen in Kraft getreten. Unter anderem gilt dort nunmehr die 2G-plus-Regelung in Gaststätten und für touristische Übernachtung, wie aus einer auf der Internetseite des Kreises veröffentlichten Allgemeinverfügung hervorgeht. Das bedeutet, dass nur Geimpfte und Genesene, die zusätzlich einen negativen Corona-Test vorlegen müssen, eingelassen werden. Diese Vorschrift gilt auch für öffentliche Veranstaltungen in geschlossenen Räumen, für Kulturveranstaltungen, in Kinos und bei körpernahen Dienstleistungen wie Kosmetik. Die Testpflicht entfällt für Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Der Landkreis setzt damit einen Erlass des Landes für Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz von 1000 und mehr bei Corona-Neuinfektionen um. Das bedeutet auch eine verschärfte Maskenpflicht und reduzierte Obergrenzen für zulässige Teilnehmerzahlen bei Veranstaltungen.
Im Kreis Gotha lag der Sieben-Tage-Wert am Samstag bei 1357 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner. Die Marke von 1000 ist in etwa der Hälfte der 22 Thüringer Kreise und kreisfreien Städte übertroffen, drei von ihnen liegen sogar über dem Wert von 1500 (Hildburghausen, Saale-Orla, Saalfeld-Rudolstadt). In diesen Regionen müssen die Kommunen auf Druck des Gesundheitsministeriums noch strengere Einschränkungen umsetzen, darunter die Schließung von Gaststätten.