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Anträge auf Finanzspritzen für Gesundheitsämter


Erfurt
Anträge auf Finanzspritzen für Gesundheitsämter

Von dpa
11.12.2021Lesedauer: 2 Min.
Finanzspritzen für GesundheitsämterVergrößern des Bildes
Das Gesundheitsamt in der Landeshauptstadt, davor die Bronzeplastik "Familie" von Lutz Hellmuth. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

In Thüringen haben nach Angaben des Gesundheitsministeriums in diesem Jahr alle 22 Landkreise und kreisfreien Städte Gelder aus dem Bund-Länder-Pakt für den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGD) beantragt. Dabei geht es um eine Summe von insgesamt knapp 4,3 Millionen Euro für die in der Corona-Pandemie extrem belasteten Gesundheitsämter, wie eine Ministeriumssprecherin der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Von dem Geld sollen vor allem neue Stellen für ärztliches Personal, weitere medizinische Fachkräfte und Verwaltungspersonal geschaffen werden.

Aus dem mit bundesweit rund vier Milliarden Euro ausgestatteten ÖGD-Programm fließen bis 2026 insgesamt rund 75 Millionen Euro nach Thüringen. Im Sommer war bekannt geworden, dass damit in diesem Zeitraum rund 230 Vollzeitstellen in den Gesundheitsämtern geschaffen werden können. In diesem Jahr sei das Ziel, 35 unbefristete Vollzeitstellen neu zu schaffen, die auch entsprechend in Teilzeit besetzt werden könnten, hieß es aus dem Ministerium. Dies werde voraussichtlich auch erreicht, teilweise seien die Stellen auch besetzt. Genaue Angaben dazu seien erst nach der derzeit noch laufenden Prüfung der Zuwendungsanträge möglich.

Bereits vor der Pandemie hatten viele Gesundheitsämter in Thüringen Probleme, Arztstellen zu besetzen - vor allem wegen deutlich besserer Verdienstmöglichkeiten für Mediziner in Krankenhäusern und Praxen.

Ziel des Bund-Länder-Paktes ist auch eine verbesserte technische Ausrüstung der Gesundheitsbehörden. In Thüringen stehen dafür bis Ende nächsten Jahres zunächst 1,7 Millionen Euro zur Verfügung. Die Corona-Pandemie hatte hier erhebliche Defizite zutage gefördert, etwa bei der digitalen Nachverfolgung von Kontaktpersonen Infizierter.

Wie viel die einzelnen Bundesländer aus dem ÖGD-Programm erhalten, hängt von der Einwohnerzahl ab. Auch der Betrag für die jeweiligen Kommunen bemisst sich an deren Einwohnerzahl. Das Geld müssen die Kommunen jährlich bis zum 30. November beim Land abrufen.

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