Erfurt Schausteller und Markthändler sollen Hilfen erhalten
Für Schausteller und Markthändler, deren Geschäft durch die Schließung aller Weihnachtsmärkte in Thüringen weggebrochen ist, soll es zusätzliche Hilfen geben. Dazu gebe es eine Regelung in der bis März 2022 verlängerten Überbrückungshilfe, teilte Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee am Sonntag mit.
Über die anteilige Erstattung laufender betrieblicher Fixkosten hinaus sei ein höherer Eigenkapitalzuschuss vorgesehen, kündigte der SPD-Politiker an. Die CDU-Landtagsfraktion verlangte, dass alle Hilfen - besonders die, die sonst zum Jahresende auslaufen - verlängert werden.
Nach Tiefensees Angaben wird der Zugang zum Eigenkapitalzuschuss ebenfalls vereinfacht. "Bund und Länder halten Wort. Von der Corona-Pandemie besonders betroffene Betriebe erhalten besondere Unterstützung." Mit dem erweiterten Zuschuss werde die finanzielle Handlungsfähigkeit der Unternehmen in der Krise wieder gestärkt.
Das Eigenkapital umfasst die in einem Unternehmen verfügbaren Gelder, die für Entnahmen zum Lebensunterhalt des Eigentümers, zur Deckung von Verlusten oder für den Zugang zu Krediten genutzt werden können.
Anträge auf Überbrückungshilfe können laut Wirtschaftsministerium wie bisher online gestellt werden. Sie würden von der Thüringer Aufbaubank bearbeitet und ausgezahlt. Die Umstellung des Programms auf die neuen Förderregularien erfolge kurzfristig durch den Bund.
Mit der Verlängerung der Hilfen sei für Marktleute auch die Abschreibung unverkäuflich gewordener Saison- oder verderblicher Ware möglich. Unternehmen, die von Absagen der Advents- und Weihnachtsmärkte betroffen waren und einen Umsatzeinbruch von mindestens 50 Prozent verzeichneten, erhielten zusätzlich pro Monat 50 statt 30 Prozent der Fixkostenerstattung zusätzlich als Eigenkapitalzuschuss ausgezahlt.
Fortgeführt werde zudem die Neustarthilfe für Soloselbstständige. Betroffene könnten weiter monatlich bis zu 1500 Euro an direkten Zuschüssen erhalten - vorerst bis Ende März.
Der CDU-Wirtschaftspolitiker Martin Henkel begründete die Forderung nach Beibehaltung aller Hilfsangebote mit den Einschränkungen für Teile der Wirtschaft in der vierten Corona-Welle. Er kündigte einen entsprechenden Antrag seiner Fraktion im Wirtschaftsausschuss des Landtags an. Gesprochen werden müsse auch über Direktzahlungen - beispielsweise für Händler auf abgesagten Weihnachtsmärkten. Wo nötig, müssten auch neue Hilfen aufgelegt werden, vor allem im Gastgewerbe.