Erfurt Patientenschützer: Verlegungen nicht nur für Covid-Patienten
Verlegungen im Rahmen des sogenannten Kleeblatt-Systems sollten aus Sicht des Patientenschützers Eugen Brysch nicht nur für Covid-19-Patienten in Betracht kommen. Alle Intensivpatienten hätten Anspruch auf eine optimale medizinisch-pflegerische Behandlung, sagte der Vorstand der Deutschen Stiftung Patientenschutz der Deutschen Presse-Agentur. "Deshalb müssen Bund und Länder unverzüglich das Konzept des Kleeblatt-Systems überprüfen."
Im Mittelpunkt der Therapie eines Schwerstkranken müssten stets seine Krankheit, Symptome und die Chance auf Heilung stehen. "Dies gilt für alle Patienten in gleicher Weise und darf nicht auf Covid-19-Erkrankte beschränkt sein."
Im Rahmen des Kleeblatt-Systems sollen Covid-19-Patienten auch bundesweit verteilt werden können, wenn in einzelnen Regionen der Kollaps von Krankenhäusern droht. Eine Verlegung von Patienten mit anderen Erkrankungen ist laut eines Kriterienkatalogs der Intensivmedizinervereinigung Divi nur in Ausnahmefällen vorgesehen. Das Konzept war im Frühjahr 2020 unter dem Eindruck der ersten Corona-Welle ins Leben gerufen worden.
Bayern und die im Kleeblatt Ost organisierten Bundesländer Sachsen, Thüringen, Sachsen-Anhalt, Brandenburg und Berlin hatten am Dienstag das System aktiviert. In den kommenden Tagen sollen vor allem aus Bayern, Thüringen und Sachsen dutzende Patienten auf andere Bundesländer verteilt werden. Aus Thüringen sind etwa Verlegungen nach Schleswig-Holstein geplant. Nach Angaben einer Sprecherin des Gesundheitsministeriums könnten generell auch Nicht-Covid-Patienten unter den Verlegten sein.