Erfurt IHK: 2G oder 3G-Plus in der Gastronomie rückgängig machen
Die Einführung der 2G- oder 3G-Plus-Regelungen etwa für die Gastronomie sollte aus Sicht der Südthüringer Industrie- und Handelskammer (IHK) rückgängig gemacht werden. Das werde zu erheblichen Umsatzeinbußen für Unternehmen der Hotellerie, Gastronomie und der Veranstaltungswirtschaft führen. Stattdessen forderte die Kammer am Freitag, es bei 3G zu belassen. Die Ausweitung führe auch zu personellen Engpässen, weil ungeimpfte und nicht getestete Mitarbeiter ausfielen, sagte IHK-Hauptgeschäftsführer Ralf Pieterwas.
Seit Ende Oktober gilt eine neue Corona-Verordnung in Thüringen. Demnach sollen etwa Gaststätten und Veranstalter in Regionen der dritten Corona-Warnstufe nur noch Geimpfte, Genesene oder - bei 3G-Plus - PCR-Getestete einlassen. Etliche Kommunen setzten die Regelungen jedoch noch nicht um und legten für den Besuch von Gaststätten die 3G-Regel fest. Dafür reicht auch ein viel günstigerer Schnelltest. Bei 2G sind nur Geimpfte und Genesene zugelassen.
Das Gesundheitsministerium machte jedoch klar, die Kommunen auch zu einer Umsetzung der Vorgaben verpflichten zu können. Im Freistaat waren am Freitag fast alle Kreise und kreisfreien Städte in der Corona-Warnstufe drei.