Erfurt Kleinstpartei will Wahlgesetz-Änderung erreichen
Die Kleinstpartei Bürger für Thüringen will mit Hilfe eines Volksbegehrens eine Änderung des Wahlgesetzes herbeiführen. Kleinere politische Parteien und Vereinigungen sollten sich nach Auffassung der Bürger für Thüringen auf gemeinsamen Landeslisten für eine anstehende Landtagswahl zusammenschließen können, wie die Partei am Montag mitteilte. Ein entsprechendes Volksbegehren will sie ab Freitag starten.
"Seit Jahren sehen wir, dass sich das Parteiensystem in Deutschland ändert", monierte die Landtagsabgeordnete Ute Bergner, die inzwischen Mitglied bei den Bürgern für Thüringen ist. "Unsere Gesellschaft ist bunt und vielfältig und unsere Parteienlandschaft spiegelt das zunehmend wieder."
Der Weg zur Gesetzesänderung über ein Volksbegehren ist lang: Über einen Zeitraum von sechs Wochen müssen die Bürger für Thüringen mindestens 5000 Thüringer Stimmberechtigte finden, die ihr Anliegen unterzeichnen. Erst dann kann dem Antrag auf das Volksbegehren stattgegeben werden.
Das bedeutet aber nicht, dass das Anliegen damit bereits in die Tat umgesetzt wird. Vielmehr geht das große Unterschriftensammeln dann erst richtig los. Innerhalb von in vier Monaten müssen zehn Prozent der Wahlberechtigten - rund 170 000 Thüringer - das Anliegen unterstützen. Wird das Quorum erreicht, muss der Landtag über den Gesetzentwurf beraten. Entspricht der Landtag dem Volksbegehren nicht, kommt es zum Volksentscheid.