Erfurt Veranstalter können Ungeimpfte ausschließen
In Thüringen kann seit Sonntag der Zutritt zu Veranstaltungen weiter begrenzt werden. Nach der neuen Corona-Verordnung des Landes hat die Veranstaltungsbranche nunmehr die Wahl zwischen zwei neuen Optionsmodellen - und zwar unabhängig von geltenden Warnstufen. So kann etwa beim Besuch von Messen, Märkten, Kinos, Discos und kulturellen Einrichtungen nur Geimpften und Genesenen der Zutritt gewährt werden.
Bei diesem 2G-Modell kann dann nach den neuen Zugangsregeln auch auf Mindestabstand und Maskenpflicht verzichtet werden. Neben 2G ist auch eine 3G-Plus-Variante möglich, bei der nur Geimpfte, Genesene und Getestete mit einem PCR-Test oder einem Test mit einem alternativen Verfahren Zugang erhalten. Dabei dürfen geschlossene Räume aber nur zu 75 Prozent ausgelastet werden.
Eine Pflicht zur Umsetzung der Modelle gibt es jedoch nicht. Veranstalter könnten frei entscheiden, ob und welche dieser Optionen sie nutzen wollten, erklärte das Gesundheitsministerium. Ausnahmen gebe es zudem für Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können. Niemand solle vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, hieß es zur Begründung.