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Keine Pflicht für neue Corona-Zugangsregeln in Thüringen


Erfurt
Keine Pflicht für neue Corona-Zugangsregeln in Thüringen

Von dpa
01.10.2021Lesedauer: 2 Min.
2G-ModellVergrößern des Bildes
Im Fenster einer Kneipe hängt ein Zettel mit dem Text "2G, Einlass nur für Geimpfte und Genesene". (Quelle: Markus Scholz/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Zutritt nur für Genesene und Geimpfte: Veranstalter in Thüringen können jetzt den Zugang etwa zu Discos, Messen, Kinos, Museen und Theatern weiter beschränken. Das sieht die neue, am Freitag veröffentlichte Landesverordnung vor, die am Sonntag in Kraft tritt. Demnach kann bei öffentlichen Veranstaltungen zwischen zwei neuen Zugangsmodellen gewählt werden.

Neben dem sogenannten 2G-Optionsmodell (Genesene und Geimpfte) ist auch eine 3G-Plus-Variante möglich, bei der nur Geimpften, Genesenen und Getesteten mit einem PCR-Test oder einem Test mit einem alternativen Nukleinsäure-Amplifikationsverfahren Zugang gewährt werden kann. PCR Tests dürfen dabei nicht länger als 48 Stunden zurückliegen, alternative Tests nicht länger als 24 Stunden.

Wenn nur noch Genesene und Geimpfte Zutritt zu öffentlichen Veranstaltungen erhalten, kann nach den neuen Regeln auch auf die Einhaltung des Mindestabstandes und der Maskenpflicht verzichtet werden. Für das Optionsmodell 3G-Plus gilt demnach innerhalb geschlossener Räume eine maximale Kapazitätsauslastung von bis zu 75 Prozent.

Eine Pflicht zur Umsetzung der Modelle gebe es aber nicht, betonte Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke). Veranstalter könnten frei entscheiden, ob und welche dieser Optionen sie nutzen wollten. Damit käme das Land den Vorstellungen der Branche entgegen, je nach Ort, Gegebenheiten und Veranstaltungsformat entscheiden zu können, erklärte Werner. "Natürlich wären bundeseinheitliche Optionsmodelle wünschenswert. Uns war es aber wichtig, jetzt gemeinsam mit der Branche in Thüringen zügig zu Lösungen zu kommen."

Für Kinder und Jugendliche sowie Menschen, die sich nicht impfen lassen können, gelten Ausnahmen. Niemand solle vom öffentlichen Leben ausgeschlossen werden, insbesondere nicht diejenigen, die sich nicht oder noch nicht impfen lassen könnten, betonte die Ministerin.

Die neuen Modelle gelten zudem nur für die Veranstaltungsbranche - also etwa für Ausstellungen, Jahrmärkte, Clubs, Reisebusveranstaltungen und für kulturelle Einrichtungen. CDU und Grüne hatten auch eine Ausweitung des 2G-Optionsmodells für die Gastronomie gefordert. Die neue Verordnung hat zunächst vier Wochen Bestand.

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