Erfurt CDU und Grüne fordern weiterhin 2G-Option für Gastrobranche
Die Fraktionen von CDU und Grünen im Thüringer Landtag halten an ihrer Forderung zur Ausweitung des 2G-Optionsmodells für die Gastronomiebranche fest.
"Wir als CDU-Fraktion sind für ein 2G-Optionsmodell auch für Restaurantbesuche und Übernachtungen", erklärte der CDU-Abgeordnete Thadäus König am Donnerstag. Wirtschaftsminister Wolfgang Tiefensee (SPD) und Gesundheitsministerin Heike Werner (Linke) müssten "endlich eine gemeinsame Positionierung zum 2G-Optionsmodell finden", forderte König. Die Wirte und Hoteliers sollten seiner Meinung nach selbst entscheiden, ob sie 2G anwenden wollen oder nicht.
"Mit dem 2G-Modell erhalten sie die Möglichkeit, durch den Wegfall vom Einschränkungen und Auflagen, weitgehend in den Normalbetrieb zurückzukehren", so König.
Wo 2G gilt, sollen nur noch Menschen Zugang bekommen, die entweder geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Dafür können übliche Beschränkungen und Infektionsschutzmaßnahmen wie das Abstandhalten oder die Maskenpflicht wegfallen.
Die Thüringer Landesregierung arbeitet derzeit an einer neuen Verordnung, wonach 2G- und 3G-Plus-Modelle eingeführt werden sollen. Bei der 3G-Plus-Option erhalten neben Genesenen und Geimpften auch Menschen Zugang, die einen negativen PCR-Test oder einen PCR-ähnlichen Test vorzeigen können. Die Infektionsschutzregeln sind hier aber ein bisschen strenger als beim 2G-Modell - etwa bei der Auslastung der Raumkapazität.
Das neue Konzept ist bislang für die Veranstaltungsbranche vorgesehen: Auf Messen, Jahrmärkten, Ausstellungen, Diskotheken, Clubs, Reisebusveranstaltungen sowie für kulturelle Einrichtungen wie Theater, Opern oder Kinos. Die Veranstalter und Einrichtungen können sich für 2G oder 3G-Plus entscheiden, müssen dies aber nicht.
Neben der CDU-Fraktion hatte sich im Vorfeld auch die Grünen-Fraktion dafür ausgesprochen, ein 2G-Optionsmodell auch im Gastronomie-Bereich anzubieten. Nach Ansicht der Grünen sollte 2G in allen Bereichen angeboten werden - außer im Bildungssektor und in der Daseinsfürsorge, also zum Beispiel im Öffentlichen Nahverkehr, Drogerien oder Lebensmittelläden.