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Aus dem Amt geschiedene Beamte sollen Altersgeld bekommen


Erfurt
Aus dem Amt geschiedene Beamte sollen Altersgeld bekommen

Von dpa
23.09.2021Lesedauer: 1 Min.

Thüringer Beamte und Richter, die vorzeitig aus dem Beamtenverhältnis ausscheiden, sollen künftig ein Altersgeld bekommen können. Das beschloss der Landtag am Donnerstag in Erfurt und passte damit das bisher geltende Recht nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes an. Bislang wurden freiwillig ausgeschiedene Richter und Beamte in Thüringen in die gesetzliche Rentenversicherung aufgenommen und dort so gestellt, als hätte es auch für die Zeit des Beamten- oder Richterverhältnisses eine gesetzliche Rentenversicherungspflicht gegeben.

Damit bekamen die Betroffenen deutlich weniger Geld als mit einem Versorgungsanspruch im gleichen Zeitraum. Die Einführung des Altersgeldes soll dies nun ändern. "Das Altersgeld tritt also an die Stelle der Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung und wird erst dann gezahlt, wenn auch Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung entstehen würden", erklärte Finanzstaatssekretär Hartmut Schubert.

Das Gesetzänderungspaket sieht noch weitere Anpassungen vor: Dazu gehört unter anderem, dass künftig eine zentrale Gleichstellungsbeauftragte oder ein Gleichstellungsbeauftragter bei der Polizei eingesetzt werden kann. Auch wurde die Einstiegsbesoldung für Inhaber einer W3-Professur angehoben. Juniorprofessoren sollen überdies Leistungsbezüge, Spitzenämter des gehobenen Dienstes in der Besoldungsgruppe A13 sollen unter bestimmten Voraussetzungen eine Amtszulage bekommen können.

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