Erfurt Holter: Maßnahmen an Schulen müssen verhältnismäßig sein
Thüringens Bildungsminister Helmut Holter (Linke) hat angesichts der Debatte um eine Corona-Testpflicht an Schulen die Verhältnismäßigkeit von Pandemieregeln angemahnt. Es werde Maßnahmen für einen wirksamen Pandemieschutz geben, erklärte Holter am Mittwoch in einer Mitteilung. "Wir müssen aber auch den Fortschritt, den wir als Gesellschaft insgesamt im Vergleich zum vergangenen Schuljahr erreicht haben, berücksichtigen, damit es nicht zu weiteren schweren Schäden für Schülerinnen und Schüler durch Einschränkungen des Schulbetriebs kommt", so der Minister.
Holter bekräftigte die Absicht, in den ersten zwei Schulwochen einen "warnstufenunabhängigen Sicherheitspuffer" einführen zu wollen. Für die Zeit danach sei ein "abgestuftes Testregime" geplant.
Am Dienstag hatte ein Sprecher des Ministeriums geschildert, dass derzeit geprüft werde, eine warnstufenunabhängige Testpflicht für die ersten 14 Schultage einzuführen. Nach diesen zwei Wochen solle den Überlegungen zufolge ein abgestuftes System gelten, das dann eine Testpflicht nur noch in der höchsten Warnstufe vorsehe.
Holter wies am Mittwoch auf weitere Pandemiemaßnahmen an den Schulen hin. "Die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung im Schulhaus wird weiter Standard sein und kann in höheren Warnstufen auch auf den Unterricht ausgeweitet werden", erklärte Holter. Schülerinnen und Schüler mit Symptomen sollen vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Besonders gefährdete Schüler mit einem Attest, die nicht geimpft werden können, sollen weiterhin die Möglichkeit haben, vom Schulbesuch befreit zu werden.