Erfurt Ausschüsse untersuchen politische Gewalt und Treuhandarbeit
Der Thüringer Landtag hat nach langem Tauziehen zwei weitere Untersuchungsausschüsse eingesetzt. Beide Gremien wurden am Donnerstag von der CDU-Fraktion beantragt. Ein Ausschuss soll sich mit Konsequenzen der Arbeit der Treuhandanstalt in den 1990er Jahren beschäftigen, der andere mit der steigenden Fallzahl von politischer Gewalt und mit ihrer Strukturen in Thüringen. Auch die AfD-Fraktion hat einen Treuhandausschuss beantragt, über den allerdings noch nicht entschieden ist.
Zum Vorsitzenden des Ausschusses zum Thema politische Gewalt wählte der Landtag den CDU-Innenpolitiker Raymond Walk. Der Ausschuss ist damit im Gegensatz zum Treuhandausschuss bereits arbeitsfähig.
Walk erhielt 46 von 83 abgegebenen Stimmen. 30 Abgeordnete votierten gehen ihn, 7 enthielten sich. Damit bekam der 59-Jährige Stimmen aus mehreren Fraktionen - die CDU allein verfügt im Parament über 21 Stimmen.
Angesichts eines starken Anstiegs politisch motivierter Straftaten in den vergangenen fünf Jahren bestehe Handlungsbedarf, sagte Walk. Im Durchschnitt des Zeitraums von 2015 bis 2020 habe es mehr als 2100 solcher Straftaten pro Jahr gegeben, fast 700 mehr als im Durchschnitt des Zeitraums zwischen 2010 und 2014. "Die politisch motivierte Gewaltkriminalität fordert den Staat heraus."
Der Ausschuss solle sich auch damit beschäftigen "wie die Regierung diese gefährliche Entwicklung stoppen will" und ob es in der Vergangenheit Defizite gab, so Walk. Es gehe um rechtsextremistische, aber auch mutmaßlich linksextremistische Straftaten auch aus jüngerer Zeit wie eine Brandserie auf Szenetreffs.
Die Extremismus-Expertin der Linken, Katharina König-Preuss, warf der CDU vor, sie wolle linke Strukturen diskreditieren. Mit Akteneinsicht des Ausschusses bei laufenden Ermittlungsverfahren würde das Projekt nur der "AfD Feuer gegeben", sagte sie.
Die Ausschüsse hatten bereits Anfang Juli für heftige Debatten im Parlament in Erfurt gesorgt. Der Grund: Fast hätte die AfD, die der Verfassungsschutz im Blick hat, den Vorsitz im Untersuchungsausschuss für politische Gewalt bekommen. Das konnte die CDU-Fraktion nur verhindern, indem sie einen zweiten Ausschuss beantragte, in dem die AfD-Fraktion nach den Regeln des Landtags als zweitstärkste Fraktion den Vorsitz beanspruchen kann. Der AfD-Abgeordnete Stefan Möller sprach von einem rein taktischen Manöver der CDU.
Bei der Wahl zur Vorsitzenden des Treuhand-Ausschusses fiel die AfD-Abgeordnete Nadine Hoffmann durch. Sie erhielt 25 von 83 Stimmen. 51 Abgeordnete stimmten gegen sie, 7 enthielten sich. Linke, SPD, Grüne und FDP meldeten Zweifel an, ob ein solcher Ausschuss das richtige Gremium sei, um sich mit Fehlern der Trauhandarbeit und ihren Folgen auseinander zu setzen. "Viele Menschen treibt die Treuhandproblematik noch immer um", sagte der Linke-Abgeordnete Andreas Schubert. "Aber das ist nicht das angemessene Instrument."
Die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses ist ein von der Verfassung garantiertes Minderheitenrecht, das der Opposition zusteht. Der Vorsitz in Untersuchungsausschüssen wird nach der Größe der Fraktionen verteilt.