Erfurt Mord an Ehefrau: Bundesgerichtshof muss Urteil prüfen
Der wegen Mordes an seiner Ehefrau verurteilte Berufskraftfahrer aus Arnstadt geht gegen seine lebenslange Freiheitsstrafe vor. Neben der Verteidigung habe zugleich die Staatsanwaltschaft Revision gegen das Urteil eingelegt, erklärte ein Sprecher des Erfurter Landgerichts am Mittwoch. Damit muss nun der Bundesgerichtshof den Schuldspruch überprüfen. Die Erfurter Richter hatten den 50-Jährigen Anfang Juli zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt.
Sie sahen es als erwiesen an, dass der Mann im vergangenen Sommer seine von ihm getrennt lebende Ehefrau absichtlich mit einem SUV anfuhr. Die dreifache Mutter war damals mit dem Rad auf dem Heimweg und starb an ihren schweren Verletzungen.
Die Schwurgerichtskammer hatte aber - anders als von der Staatsanwaltschaft gefordert - nicht die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Damit ist eine Überprüfung der Haftentlassung nach 15 Jahren möglich. Die Richter sahen im Gegensatz zur Anklagebehörde nur das Mordmerkmal der Heimtücke erfüllt und keinen Mord aus niedrigen Beweggründen.