Erfurt Tarifangleichung für Sozialarbeiter der evangelischen Kirche
Die Evangelische Kirche in Mitteldeutschland (EKM) und die Evangelische Landeskirche Anhalts haben die Angleichung des Tarifs für Mitarbeitende im Sozial- und Erziehungsbereich an die Regelungen des öffentlichen Dienstes beschlossen. "Der neue Sondertarif wird ab dem 1. Januar 2022 gezahlt und bildet alle Tarifmerkmale der Regelungen im öffentlichen Dienst ab", teilte die EKM am Dienstag mit. Ihre arbeitsrechtliche Kommission hatte am Montag einen entsprechenden Entschluss gefasst.
"Sowohl für die Dienstnehmer als auch die Dienstgeber in der Arbeitsrechtlichen Kommission war dies kein leichter Schritt, weil (...) Sondertarife für bestimmte Beschäftigtengruppen immer die Gefahr von Ungleichbehandlungen hervorrufen können", sagte der Kommissionsvorsitzende Christian Vollbrecht.
Die Kirchen in Deutschland haben ein eigenes Arbeitsrechtssystem, das als Dritter Weg bezeichnet wird. Die tariflichen Arbeitsbedingungen wie Vergütung, Arbeitszeit oder Urlaub werden in einer gemeinsamen, paritätisch besetzten Kommission festgelegt.