Erfurt Frist für Unterstützung bei Leid in Einrichtungen endet
Menschen, die zu DDR-Zeiten Leid in der Psychiatrie oder der Behindertenhilfen erlitten haben, können noch bis Mittwoch einen Antrag auf Unterstützung bei der Stiftung "Anerkennung und Hilfe" stellen. Darauf machte das Thüringer Sozialministerium am Montag in einer Mitteilung aufmerksam. Auch Betroffene, die Unrecht in Einrichtungen der Bundesrepublik zwischen 1949 und 1975 erfahren haben, könnten Leistungen der Stiftung in Anspruch nehmen.
Nach Angaben von Thüringens Sozialministerin Heike Werner (Linke) haben sich in Thüringen bislang 1501 Menschen gemeldet. Allein nach einem öffentlichen Aufruf im Februar seien 130 Neuanmeldungen eingegangen. "Das ist statistisch gesehen mehr als eine Anmeldung pro Tag und zeigt die hohe Dunkelziffer von Betroffenen", sagte Werner.
Die Stiftung zahlt Anerkennungs- und Unterstützungsleistungen von bis zu 14.000 Euro. Werner zufolge gingen seit Februar dieses Jahres Leistungen in Höhe von 300.000 Euro an Betroffene. Seit Einrichtung der Stiftung im Jahr 2017 wurden in Thüringen demnach 8,6 Millionen Euro gezahlt.