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Unterlassungsklage gegen AfD-Landeschef Höcke abgewiesen


Erfurt
Unterlassungsklage gegen AfD-Landeschef Höcke abgewiesen

Von dpa
25.06.2021Lesedauer: 2 Min.
JustitiaVergrößern des Bildes
Eine Figur der blinden Justitia. (Quelle: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Die Unterlassungsklage der Jungen Gemeinde Stadtmitte Jena gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ist abgewiesen worden. Die Junge Gemeinde Stadtmitte Jena hatte auf Unterlassung geklagt, nachdem Höcke der Gemeinde im MDR-Sommerinterview 2019 einen Autor zuordnete, der unter dem Pseudonym "Landolf Ladig" Artikel in einer als rechtsextrem geltenden Publikationen veröffentlichte. Die Kammer sei zu der Überzeugung gelangt, dass es sich um eine Meinungsäußerung und ein Werturteil handle - "und nicht um eine unwahre Tatsachenbehauptung", sagte der vorsitzende Richter am Freitag im Landgericht Erfurt.

Die wahre Identität des Autors mit dem Pseudonym "Landolf Ladig" ist bis heute unbekannt. In der Vergangenheit war immer wieder öffentlich diskutiert worden, ob nicht Höcke selbst hinter dem Pseudonym stehen könnte. Dies wies er stets zurück. Auf die Zuschauerfrage "Sind Sie der NPD-Autor Landolf Ladig?" antwortete Höcke 2019: "Also den Fragesteller würde ich bitten, sich vielleicht mal an die Antifa in Jena zu wenden und dort vor allem an die Junge Gemeinde - die, so hörte ich, die Koordinierung der Antifa Jena betreibt. Ich habe aus zuverlässiger Quelle gehört, dass dort der Geburtsort von Landolf Ladig ist. Ich glaube, da kriegt der Fragesteller bessere Antworten."

Die Junge Gemeinde Stadtmitte gehört zur evangelisch-lutherischen Kirchgemeinde von Jena. Hier formierte sich in den 1980er Jahren eine Oppositionsgruppe, die öffentlich auf das politische Unrecht in der DDR hinwies. Heute macht sich die Gemeinde gegen rechts stark. Die JG reagierte im Oktober 2019 auf die "absurde Falschaussage" Höckes mit einer Unterlassungsklage. Für die Kosten wurde ein Spendenaufruf gestartet, der in kurzer Zeit Tausende Euros einbrachte.

Bei Betrachtung des Höcke-Interviews sei zu erkennen, dass der AfD-Politiker mit einem "ironischen Blick" geantwortet habe, begründete der Richter das Urteil am zweiten Prozesstag. Höcke, der auch der AfD-Landtagfraktion vorsitzt, lache und mache deutlich, dass er nicht antworten wolle und habe "letztlich eine Retourkutsche zurückgegeben an die Junge Gemeinde - mehr war nicht dahinter." Die Meinungsäußerung sei auch keine Schmähkritik, "sondern eine zulässige Aussage, die im politischen Meinungskampf getätigt werden muss".

"Für jeden, der seine Sinne zusammen hat, war in dem Sommerinterview zu erkennen, dass diese Aussage eine reine Ausweichantwort war", sagte der Anwalt Höckes. Sein Mandant habe bereits zuvor mehrfach bestritten, dass er "Landolf Ladig" sei und sich nicht "aufs Parkett ziehen" lassen wollen. Die Entscheidung sei so ergangen, wie es abzusehen war.

Auch die JG zeigte sich von dem Urteil nicht überrascht. Das Gericht habe bereits im Vorfeld deutlich gemacht, dass es zugunsten von Höcke tendierte, sagte Toni Hübner im Namen der Gemeinde. Aus Sicht der JG sind die Behauptungen Höckes nicht nur wahrheitswidrig, sondern auch geeignet, rechte Gewalt gegen die Einrichtung zu befeuern.

"Die JG hat eine lange Geschichte als Ort, der von Neonazis und anderen Rechten ins Visier genommen wird. Dass ein Faschist wie Höcke uns öffentlich denunzieren kann, ohne dass ihm eine Grenze gesetzt wird, ist fahrlässig", sagte Hübner. Man wolle nun Rechtsmittel prüfen. "Wir werden weder Höcke noch den Rechtsstaat einfach so damit davonkommen lassen, rhetorische Brandstiftung und Lügen unter dem Deckmantel der Meinungsfreiheit zu verharmlosen."

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