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Einigung: Antrag auf Auflösung mit 30 Unterschriften


Erfurt
Einigung: Antrag auf Auflösung mit 30 Unterschriften

Von dpa
23.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Astrid Rothe-Beinlich (Grünen), Fraktionsvorsitzende in ThüringenVergrößern des Bildes
Astrid Rothe-Beinlich (Grünen), Fraktionsvorsitzende im Thüringer Landtag. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa/dpa-bilder)

Rot-Rot-Grün und CDU haben sich nach langer Debatte auf einen Antrag zur Auflösung des Thüringer Landtags verständigt. Er solle - wie von der Verfassung vorgeschrieben - die Unterschriften von 30 Abgeordneten der vier Fraktionen tragen, hieß es am Donnerstag nach einem Treffen der vier Fraktionsvorsitzenden in Erfurt. "Der Antrag wird eingereicht, wenn die letzte der 30 Unterschriften auf dem Papier ist", sagte Linke-Fraktionschef Steffen Dittes.

Um den Landtag wie geplant am 19. Juli mit Zwei-Drittel-Mehrheit auflösen zu können, muss der Antrag bis zum 7. Juli gestellt werden. "Das wird deutlich vor dem 7. Juli passieren", so Dittes. Zusammen mit Grünen-Fraktionsvorsitzenden Astrid Rothe-Beinlich bekräftigte er die Forderung an die CDU, für Sicherheit zu sorgen, damit die Zwei-Drittel-Mehrheit mit 60 Stimmen für eine Auflösung des Landtags auch stehe.

Nach Angaben von CDU-Fraktionschef Mario Voigt hat er bei dem Treffen einen fertigen Antrag zur Auflösung des Parlaments vorgelegt, der bereits zehn Unterschriften von CDU-Abgeordneten trug. Das sei der Anteil der CDU-Fraktion - entsprechend ihrer Größe - an den nötigen 30 Unterschriften.

Die Minderheitskoalition von Linke, SPD und Grüne hat zusammen 42 Abgeordnete, die CDU hat 21. Allerdings haben vier ihrer Abgeordneten erklärt, sie wollten einer Selbstauflösung des Parlament nicht zustimmen.

Rothe-Beinlich sagte, wenn es bis zum 19. Juli keine Sicherheit gebe, dass die Zwei-Drittel-Mehrheit zur Landtagsauflösung ohne AfD-Beteiligung zusammenkomme, könnte der Antrag auch zurückgenommen werden. Ein Dammbruch, dass die AfD die entscheidenden Stimmen liefere - wie bei der Wahl von Kurzzeit-Ministerpräsident Thomas Kemmerich im Februar 2020 -, dürfe sich nicht wiederholen. Danach hatten die vier Fraktionen vereinbart, den Weg für eine Neuwahl in diesem Jahr frei zu machen. Sie ist zusammen mit der Bundestagswahl am 26. September geplant.

Ein weiteres Thema des Treffens der Fraktionschefs war die geplante Verfassungsänderung. Eigentlich hatten sich die vier Fraktionen schon vor Wochen auf ein Paket geeinigt, mit dem unter anderem die Förderung des Ehrenamts als Staatsziel in der Verfassung festgeschrieben werden soll. Doch bei einem Thema gibt es nun wieder Streit: der finanziellen Ausstattung von Kommunen, wenn sie Aufgaben des Landes übernehmen.

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