Erfurt Massig Schulkinder wegen Corona ohne Radfahrausbildung
Der Corona-Lockdown hat starke Auswirkungen auf die Radfahrausbildung von Schulkindern in Thüringen gehabt. "Vielerorts konnte aufgrund der angespannten Infektionslage der letzten Zeit der praktische Teil der Radfahrausbildung leider nur eingeschränkt oder gar nicht erfolgen", hieß es aus dem Verkehrsministerium in Erfurt. Im Rahmen des Distanz- und Wechselunterrichts sei die Verkehrssicherheit durchgehend berücksichtigt worden, Fahrausbildung aber größtenteils ausgefallen.
Zwar sei die praktische Ausbildung weiterhin an die regionalen Inzidenzwerte geknüpft, mit der Entspannung der Corona-Lage gingen die Projekte aber langsam wieder los, sagte die Geschäftsführerin der Landesverkehrswacht (LVW) Thüringen, Katrin Jakobi. Das sei besonders wichtig, da viele Kinder nach der Grundschule ihren täglichen Schulweg mit dem Fahrrad zurücklegen.
Um ihnen Sicherheit beim Radfahren zu vermitteln und das Wissen um wichtige Verkehrszeichen und Vorfahrtsregeln aufzufrischen, bieten einige Wachten auch 2021 in den Ferien Kurse an, welche freiwillig von den Schulen und den Kindern genutzt werden können.
Auf den Übungsplätzen sollen Teile der Radfahrausbildung laut Bildungsministerium im Rahmen bildungsunterstützender Sommerferienkurse nachgeholt werden. "Viele Schulen kommen bereits von sich aus auf die Wachten zu und melden Bedarf an", sagte Jakobi. Da es sich um ehrenamtliche Tätigkeiten handle, könne jedoch kein flächendeckendes Angebot unterbreitet werden.
"Verkehrserziehung im Kindesalter ist enorm wichtig, so auch die Radfahrausbildung", sagte Jakobi. Ob sich die fehlende Ausbildung in naher Zukunft im Unfallgeschehen widerspiegeln werde, bleibe abzuwarten.
Die Fahrradausbildung ist in Thüringen Teil des Lehrplans. In den ersten drei Schuljahren werden die Jungen und Mädchen schrittweise ans Radfahren herangeführt, im vierten Schuljahr findet die theoretische und praktische Ausbildung in den mobilen oder stationären Jugendverkehrsschulen statt. Im Regelfall durchlaufen sie alle Grundschulkinder. Ausnahmen gelten beispielsweise für Kinder mit starken körperlichen Beeinträchtigungen oder Behinderungen.