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Erneut Streit um Verfassungsänderung: Zeit wird knapp


Erfurt
Erneut Streit um Verfassungsänderung: Zeit wird knapp

Von dpa
18.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Christoph ZippelVergrößern des Bildes
Christoph Zippel (CDU) spricht. (Quelle: Bodo Schackow/dpa-Zentralbild/dpa/Archivbild/dpa-bilder)

Die geplante Änderung der Thüringer Verfassung steht erneut auf der Kippe. Grund sind unterschiedliche Auffassungen zwischen Rot-Rot-Grün und der CDU bei der finanziellen Ausstattung der Kommunen, wenn sie Aufgaben des Landes übernehmen (Konnexität), wie die Deutsche Presse-Agentur am Freitag von Mitgliedern des Verfassungsausschusses erfuhr. Bisherige Pläne sehen vor, die Regelungen zur Konnexität in der Landesverfassung zu verändern.

Vereinfacht erklärt bedeutet dieses Prinzip: Wer bestellt, muss bezahlen. Der Freistaat soll demnach Kommunen ausreichend finanziell ausstatten, wenn sie Aufgaben des Landes übernehmen. Auch bisher schon ist dieses Prinzip in der Landesverfassung verankert, nun soll aber der Wirkungsbereich weiter gefasst werden.

Während die CDU-Fraktion möglichst weitgehende Regelungen erreichen will, lehnt die Linke dies ab. "Wir merken: Rot-Rot-Grün will auch nicht die volle Konnexität", sagte der CDU-Abgeordnete Christoph Zippel. Er schließe nicht aus, dass die gesamte Verfassungsänderung noch scheitern kann.

CDU-Fraktionschef Mario Voigt sagte, Rot-Rot-Grün blockiere die Verfassungsänderung wegen eines Wortes. "Wir bestehen darauf, dass man den Kommunen Rechtklarheit und Rechtssicherheit gibt", sagte Voigt. Wenn dies nicht gelinge, seien auch die anderen geplanten Verfassungsänderungen in Gefahr.

Die Linke-Abgeordnete Anja Müller sagte, die CDU setze mit ihrem Vorstoß auch alle anderen geplanten Verfassungsänderungen wie die Förderung des Ehrenamtes als Staatsziel aufs Spiel. "Die CDU will, dass die Gemeinden alles zu 100 Prozent finanziert bekommen. Das geht nicht, das wird nicht funktionieren", sagte Müller.

Linke-Fraktionschef Steffen Dittes machte klar, seine Fraktion wolle eine Lösung für den strittigen Punkt. Gelinge dies nicht, sei man aber auch bereit, wenigstens die anderen Verfassungsänderungen, auf die man sich verständigt hatte, noch zu verabschieden.

Ursprünglich hatten sich Linke, SPD, Grüne und die CDU nach langem Ringen und ungewöhnlich vielen Ausschusssitzungen auf ein Paket zur Verfassungsänderung verständigt. Unter anderem sollte die Förderung des Ehrenamtes, Inklusion als Staatsziel, die Vermeidung von Altersdiskriminierung, das Prinzip der Nachhaltigkeit, die Schaffung gleicher Lebensverhältnisse als Ziel, die Umsetzung der UN-Menschenrechtskonvention und das Prinzip der Konnexität in die Verfassung geschrieben werden.

Den Anstoß, nun beim Thema Konnexität Änderungen vornehmen zu wollen, habe sich aus einer Anhörung ergeben, sagte Zippel.

Über das Thema tauschten sich am Donnerstag die Fraktionsvorsitzenden von Rot-Rot-Grün und der CDU aus. Am Freitag wurde im Verfassungsausschuss ein neuer Veränderungsantrag besprochen. Dazu soll es erneut eine Anhörung geben mit einer vierwöchigen Frist. Damit sehen die Mitglieder des Verfassungsausschusses eine Verabschiedung der Verfassungsänderungen vor der geplanten Auflösung des Landtages am 19. Juli als nicht mehr möglich an. Allerdings sei eine Verabschiedung auch noch nach dem Auflösungsbeschluss in einer Landtagssitzung zwischen dem 23. und 25. Juli möglich, heißt es übereinstimmend aus den Fraktionen von Linke und CDU.

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