t-online - Nachrichten für Deutschland
t-online - Nachrichten für Deutschland
Such IconE-Mail IconMenü Icon



HomeRegionalErfurt

Gesetz soll Prostituierten bei Bürokratie entgegenkommen


Erfurt
Gesetz soll Prostituierten bei Bürokratie entgegenkommen

Von dpa
03.06.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Prostituierte wartet auf ihrem Zimmer in einem BordellVergrößern des Bildes
Eine Prostituierte wartet auf ihrem Zimmer in einem Bordell auf Kundschaft. (Quelle: Andreas Arnold/dpa/Symbolbild/dpa-bilder)

Anmeldung und Beratung bei regionalen Behörden: Für Prostituierte soll das einem Gesetzentwurf nach künftig auch in Thüringen möglich sein. Bislang müssen die in der Sexarbeit Tätigen unabhängig von ihrem Wohnort nach Weimar zum Landesverwaltungsamt, um ihr Gewerbe anzumelden und sich beraten zu lassen. Mit dem Gesetzentwurf soll ein bereits seit 2017 geltendes Bundesgesetz zum Schutz von Prostituierten auch auf Thüringen übertragen werden. In der Vergangenheit hatte unter anderem der Landesfrauenrat das Prostituiertenschutzgesetz des Bundes grundsätzlich kritisiert, sich aber für eine spezifische Umsetzung in Thüringen ausgesprochen.

"Es hat lange genug gedauert", sagte die Landtagsabgeordnete der Linken, Karola Stange, die seit Jahren für die Umsetzung des Gesetzes auf Landesebene geworben hat. Besonderen Wert lege sie unter anderem darauf, dass in dem Text deutlich formuliert sei, dass im Land eine unabhängige Fachberatungsstelle für Prostituierte eingerichtet und die Finanzierung dafür verstetigt werden solle. Im Haushalt 2021 seien dafür bereits 200 000 Euro vorgesehen. Die Stelle solle etwa auch Hilfe beim Ausstieg aus der Zwangsprostitution bieten, so Stange. Auch die Grünen-Fraktion hat gerade mit Blick auf die Corona-Pandemie eine solche Beratungsstelle gefordert.

Der Gesetzentwurf sieht vor, dass Sexarbeiterinnen künftig bei den Gesundheitsbehörden der kreisfreien Städte und Landkreise ihr Gewerbe anmelden können und dort auch eine verpflichtende Beratung erhalten sollen. Aber auch die Überwachung der Prostitutionsstätten falle damit in deren Aufgabenbereich. Für diese Mehrbelastung sollen die Kommunen Ausgleichszahlungen erhalten. Dabei geht es dem Entwurf nach um jährlich rund 87 000 Euro, wobei sich die Höhe der Gelder etwa nach der Einwohnerzahl richtet. Der größte Betrag stünde somit Erfurt mit jährlich rund 20 600 Euro zu.

Den Plänen nach soll das Gesetz zum Beginn des kommenden Jahres in Kraft treten. Stange hofft, dass es tatsächlich noch in dieser Legislatur das Parlament passiert, sie geht aber auch von längeren Ausschussberatungen dazu aus.

Schätzungen zufolge gibt es in Thüringen etwa 500 Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter. Das Prostituiertenschutzgesetz insgesamt ist derweil umstritten. Der Landesfrauenrat etwa kritisierte, dass es nicht die Prostituierten, sondern die Prostitution schütze.

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...

ShoppingAnzeigen

Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Loading...
Themen



TelekomCo2 Neutrale Website