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Bericht: Keine CDU-Unterstützung für erneute Ramelow-Wahl


Erfurt
Bericht: Keine CDU-Unterstützung für erneute Ramelow-Wahl

Von dpa
17.05.2021Lesedauer: 2 Min.
Bodo RamelowVergrößern des Bildes
Bodo Ramelow (Die Linke), Ministerpräsident von Thüringen, spricht bei einem Termin. (Quelle: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/ZB/Archivbild/dpa-bilder)

Im Falle einer erneuten Ministerpräsidentenwahl könnte Thüringens derzeitiger Regierungschef Bodo Ramelow (Linke) einem Bericht zufolge nicht mit der Unterstützung der CDU rechnen. "Das wird nicht passieren, das garantiere ich", sagte der designierte CDU-Spitzenkandidat Mario Voigt der "Thüringer Allgemeinen" (Montag) zu einem aufgeworfenen Szenario, dass die CDU Ramelow nach der geplanten Landtagswahl im Herbst erneut ins Amt lassen könnte.

Es habe sich im März 2020 um eine Ausnahmesituation gehandelt, schilderte Voigt, der in Thüringen CDU-Fraktionschef ist. "Aus der heraus wurde Bodo Ramelow für einen klar begrenzten Übergangszeitraum von der rot-rot-grünen Minderheit wiedergewählt und wir haben uns enthalten." Nach Voigts Ansicht könne sich Ramelow nicht noch einmal ohne Mehrheit zur Wahl stellen. "Ich traue ihm zu, dass er dann für das Land entscheidet - und sein persönliches Interesse und das seiner Partei hintanstellt."

Mit der Wiederwahl Bodo Ramelows zum Ministerpräsidenten im März vergangenen Jahres wurde in Thüringen eine etwa einen Monat andauernde tiefe Regierungskrise beendet. Sie war entstanden, weil sich der FDP-Politiker Thomas Kemmerich am 5. Februar 2020 mit Stimmen von AfD, FDP und CDU zum neuen Regierungschef wählen ließ. Ramelows Wahl glückte schließlich am 4. März, weil sich die Christdemokraten bei der geheimen Wahl mutmaßlich enthielten, während die Abgeordneten von Linke, SPD und Grünen wohl für ihn stimmten.

Seitdem führt der Linke-Politiker eine rot-rot-grüne Minderheitsregierung, die im Parlament auf mindestens vier Stimmen der CDU angewiesen ist. Grundlage dafür ist eine Vereinbarung der vier beteiligten Parteien. Sie sieht auch eine Neuwahl des Parlaments am 26. September vor. Dafür muss aber der Landtag im Juli mit einer Zwei-Drittel-Mehrheit aufgelöst werden.

Zuletzt waren aus den Reihen der CDU-Fraktion Skeptiker bekannt geworden, die möglicherweise einer Parlamentsauflösung nicht zustimmen wollen. Vertreter von Rot-Rot-Grün stellten daher die Bedingung, dass bereits der Antrag für die Auflösung des Landtages mit 60 Unterschriften gestellt werden solle, was im Landtag einer Zwei-Drittel-Mehrheit entspräche. Normalerweise wären für einen solchen Antrag nur 30 Stimmen nötig.

Voigt betonte erneut, dass sich die CDU an alle getroffenen Absprachen halten werde. Die Bedingung, bereits den Antrag mit 60 Unterschriften zu stellen, beschrieb er in der "Thüringer Allgemeinen" als "die übliche linke Arroganz".

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