Urteil Tödliches illegales Autorennen in Moers: Fünf Jahre Haft
Im dritten Prozess um ein tödliches Autorennen in Moers hat das Duisburger Landgericht den Unfallfahrer am Montag zu fünf Jahren Haft verurteilt. Die Richter bestraften den Angeklagten wegen verbotenen illegalen Kraftfahrzeugrennens mit Todesfolge. Den für eine Verurteilung wegen Mordes erforderlichen Tötungsvorsatz erkannte die Kammer nicht.
Der Angeklagte hatte sich am Ostermontag 2019 mit einem Bekannten ein Autorennen in der Moerser Innenstadt geliefert. Dabei war es zur Kollision mit dem Fahrzeug einer 43 Jahre alten Frau gekommen, die schließlich an den Folgen ihrer schweren Verletzungen starb.
In einem ersten Prozess hatte das Landgericht Kleve den Unfallfahrer noch wegen Mordes zu lebenslanger Haft verurteilt. Nach erfolgreicher Revision wurde jedoch ein zweiter Prozess erforderlich. In diesem urteilten die Richter nicht mehr auf Mord und verhängten vier Jahre Haft. Weil auch dieses Urteil vom Bundesgerichtshof aufgehoben wurde, kam es jetzt in Duisburg zu einem dritten Prozess.
In der Urteilsbegründung unterstellten die Richter dem heute 25-Jährigen einen "Gefährdungsvorsatz". Er habe während des Rennens durchaus für möglich gehalten, dass es zu gefährlichen Szenen kommen könnte. Dass dieser Gedanke jedoch auch den möglichen Tod unbeteiligter Menschen umfasste, nahmen die Richter nicht an. Der Mann habe darauf vertraut, "dass es schon gutgehen" werde.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
- Nachrichtenagentur dpa