Der kleine Unterschied Döner oder Drehspieß: Jetzt kommen Kontrollen
Was dreht sich da im Imbiss? Ein Döner darf nur so heißen, wenn er eine bestimmte Zusammensetzung hat. Jetzt werden Zahlen und Fakten gesammelt.
Das Landwirtschafts- und Verbraucherschutzministerium in NRW nimmt den Döner Kebab unter die Lupe. Laut einer Sprecherin in Düsseldorf wurden alle kommunalen Behörden der Lebensmittelüberwachung gebeten, die Ergebnisse ihrer Dönerkontrollen zu dem beliebten Gericht zu melden. Denn: Demnächst wird auch rechtlich zwischen "Döner" und "Drehspieß"unterschieden.
Der Hintergrund: Die Türkei hat bei der EU beantragt, den "Döner" als "garantiert traditionelle Spezialität" eintragen zu lassen. Der darf dann, laut Antrag, lediglich aus geschichtetem Fleisch bestehen und nicht, wie so oft in Deutschland, aus Hackfleisch. Geht der Antrag durch, dürfen Imbisse ihren Döner nur noch dann Döner nennen, wenn er aus gegrillten Fleischscheiben besteht. Über die Lage dazu im Land möchte sich das Ministerium einen Überblick verschaffen.
Auswertung im Mai 2025
Schon vor dem türkischen Antrag bei der EU bestand laut Verbraucherschutzministerium der Wunsch, in Nordrhein-Westfalen einen besseren Überblick über die Ergebnisse der Dönerkontrollen zu erhalten. Denn eigentlich sollte auch jetzt schon der Hackfleischanteil beim "Döner" bei maximal 60 Prozent liegen. Dazu soll jetzt die Lebensmittelüberwachung "Kennzahlen" liefern.
Bis man letztendlich weiß, wie oft wirklich Döner drin ist, wenn Döner draußen am Laden steht, wird es noch dauern: "Mit einer Auswertung wird im Mai 2025 gerechnet", so die Ministeriumssprecherin.
- Nachrichtenagentur dpa