Bußgelder und Betretungsverbote Masern-Impfpflicht: Sachsen verhängt harte Strafen
Hunderte Bußgelder werden in Sachsen wegen fehlender Masernimpfung bei Kindern verhängt. Die Zahlen variieren stark zwischen den Landkreisen.
In Sachsen haben die Behörden in den letzten Jahren Hunderte von Bußgeldbescheiden gegen Eltern verhängt, weil ihre Kinder nicht gegen Masern geimpft waren. Die Landkreise melden unterschiedliche Zahlen: Während Mittelsachsen von 185 Bußgeldbescheiden in den vergangenen zwei Schuljahren berichtete, spricht der Kreis Görlitz von 314 Bußgeldern allein im Jahr 2023. In Leipzig wurden im selben Zeitraum 184 Ordnungswidrigkeitsverfahren eingeleitet.
Seit März 2020 ist die Impfung gegen Masern für Kinder, die öffentliche Einrichtungen wie Kindergarten, Hort oder Schule besuchen, gesetzlich vorgeschrieben. Kürzlich kam es im Vogtland zu einem Ausbruch der Krankheit bei zwölf Kindern im Alter von einigen Monaten bis zu 13 Jahren. Nach Angaben des Gesundheitsamtes waren diese Kinder unzureichend geimpft.
Bußgelder für Impfverweigerer
Bei Nichterfüllung dieser Pflicht sind die Maßnahmen unterschiedlich: In Kindergärten und Horten kann ein Betretungsverbot für nicht geimpfte Kinder ausgesprochen werden, während Schulen ungeimpfte Kinder aufgrund der Schulpflicht aufnehmen müssen. Allerdings melden Schulen ungeimpfte Kinder an die Gesundheitsämter weiter, welche dann die Möglichkeit haben, Bußgelder bis zu 2500 Euro zu erheben. In der Regel fallen diese jedoch geringer aus; das Landratsamt Bautzen erwähnte Beträge zwischen 50 und 200 Euro bei über 300 Bußgeldern im letzten Jahr, während das Landratsamt Pirna von 250 Euro für jedes der 79 Bußgelder in 2023 sprach.
"Schulpflicht bricht Impfpflicht", erklärte das Kultusministerium und verwies darauf, dass auch ungeimpfte Kinder trotzdem von Schulen aufgenommen werden müssten.
Die Anzahl der Betretungsverbote in Kindertagesstätten untermauert die strengere Handhabung dort: Im Landkreis Bautzen gab es beispielsweise 13 Verbote und in Dresden seit der Umsetzung des Masernschutzgesetzes insgesamt 39, wovon allerdings bereits 26 wieder aufgehoben wurden. Häufig sei das Problem nicht eine fehlende Impfung per se, sondern dass es Eltern versäumt hätten, den erforderlichen Nachweis darüber vorzulegen. "Für 13 Kinder besteht aktuell das Betretungsverbot fort", teilte die Stadtverwaltung mit.
STIKO empfiehlt zweifache Masernimpfung
Die Ständige Impfkommission (STIKO) empfiehlt eine zweifache Masernimpfung kombiniert mit Mumps und Röteln für alle Kinder. Babys und Kleinkinder sollten demnach ihre erste Impfdosis zwischen dem elften und vierzehnten Lebensmonat erhalten und die zweite Dosis zwischen dem fünfzehnten und dreiundzwanzigsten Lebensmonat. Unklarem Impfstatus bei nach 1970 geborenen Erwachsenen oder solchen, die als Kind keine bzw. nur eine Impfung erhalten haben, wird zudem eine einmalige Impfung empfohlen.
Zur Unterstützung bietet der Landkreis Zwickau Beratungsgespräche an, aber lediglich vier Prozent der zur Nachweispflicht verpflichteten Personen nutzen dieses Angebot bisher. Die Inhalte dieser Gespräche variieren dabei stark: Es geht um Themen wie Sicherheit der Impfstoffe, potenzielle Höhe von Bußgeldern oder religiöse Bedenken gegenüber der Impfpflicht. Laut Sprecher Sebastian Brückner reichen die Reaktionen von Resignation bis hin zu Aggression, wobei meistens wenig Verständnis für die Nachweispflicht aufgebracht werde.
Im Vergleich dazu hat sich laut Gesundheitsministerium die Zahl der Masernimpfungen positiv entwickelt – basierend auf Daten aus Schuleingangsuntersuchungen ist seit dem Jahr 2019 eine Steigerung zu beobachten. Bei anderen Impfungen wie Polio, Tetanus und Keuchhusten wurden hingegen Rückgänge festgestellt.
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- Nachrichtenagentur dpa