Polizei ermittelt gegen Gafferin Frau filmt schwer verletzten Motorradfahrer
Ein Motorradfahrer ist bei einem Unfall in Lippstadt schwer verletzt worden. Eine 34-Jährige zückte ihr Handy – und filmte, während Rettungskräfte den Mann teilweise entkleideten, um ihn zu behandeln.
Die Polizei ermittelt gegen eine 34-jährige Frau, die einen schwer verletzten Motorradfahrer mit ihrem Handy gefilmt hat. Der 64-Jährige hatte am Sonntagnachmittag gegen 15.55 Uhr scharf bremsen müssen, um nicht mit einem Autofahrer zusammenzustoßen, der von der Stirper Straße in Lippstadt nach links abbiegen wollte.
Dabei rutschte dem entgegenkommenden Motorradfahrer das Vorderrad weg, er stürzte auf die Fahrbahn und verletzte sich am Oberkörper. Während sich Rettungskräfte um ihn kümmerten und ihn dazu teilweise entkleideten, holte die 34-jährige Passantin ihr Handy raus und filmte.
Polizei: Nach Paragraph 201a StGB strafbar
Den Polizeibeamten vor Ort fiel das auf. Sie forderten die Frau auf, die Aufnahmen zu zeigen. Dann beschlagnahmten sie das Smartphone und leiteten ein Strafverfahren ein.
"Wenn man das Leid anderer Menschen filmt, die in einer hilflosen Lage sind, dann ist das nicht richtig", sagte ein Polizeisprecher t-online. "Und es ist nach Paragraph 201a StGB auch strafbar."
Der entsprechende Passus im Strafgesetzbuch lautet: "Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer eine Bildaufnahme, die die Hilflosigkeit einer anderen Person zur Schau stellt, unbefugt herstellt oder überträgt und dadurch den höchstpersönlichen Lebensbereich der abgebildeten Person verletzt."
- Kreispolizeibehörde Soest: "Motorradfahrer stürzt bei Gefahrenbremsung und verletzt sich schwer – Passantin videografiert"
- Telefonat mit der Polizei
- Strafgesetzbuch § 201a: "Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs"