Zur Pandemie-Eindämmung Dortmund weitet Maskenpflicht in der Innenstadt aus

Die Stadt Dortmund geht einen weiteren Schritt, um die Corona-Pandemie einzudämmen. Die Maskenpflicht in der Innenstadt wird ausgeweitet.
Ab Samstag gilt die Maskenpflicht in Dortmund auch in weiteren Teilen der Innenstadt. Die Stadt hat die Regel als weitere Maßnahme gegen die Corona-Pandemie ausgeweitet. Das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung gilt dann im gesamten Bereich des Wallringes.
Getragen werden müssen die Masken von 8 bis 22 Uhr. Auch betroffen sind die Münsterstraße, Priorstraße und Mallinckrodtstraße sowie die öffentlichen Grünflächen am Nordmarkt.
In den Fußgängerzonen der Stadtteilnebenzentren gilt die Maskenpflicht von 9 bis 18.30 Uhr. Im Freien sind FFP2- oder OP-Masken nicht zwingend erforderlich. In Bussen und Bahnen sind diese ab Montag jedoch Pflicht. Ausgenommen sind Kinder bis zum Schuleintritt. Die Ausweitung des Maskenpflicht gilt vorerst bis zum 15. Februar.
- Stadt Dortmund: Pressemitteilung vom 22. Januar 2021