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Dortmund: Corona-Krise – alles zur Kita-Öffnung und Kinderbetreuung


Notbetreuung, Beiträge und Co.
Kinderbetreuung in Corona-Krise – alles, was Sie wissen müssen

Von t-online, vss, tme

Aktualisiert am 20.04.2020Lesedauer: 3 Min.
Blick auf Kita in Dortmund: Hier bleiben die Kindertagesstätten vorerst geschlossen.Vergrößern des Bildes
Blick auf Kita in Dortmund: Hier bleiben die Kindertagesstätten vorerst geschlossen. (Quelle: RHR-Foto/Archivbild/imago-images-bilder)
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Die Coronavirus-Pandemie hat Dortmund nach wie vor im Griff. Auch auf Kindertagesstätten hat die Krise enorme Auswirkungen. Alles, was Sie zum Thema Kinderbetreuung wissen müssen, erfahren Sie hier.

Seit Wochen ist der gewohnte Kita-Betrieb in Deutschland eingestellt. In Nordrhein-Westfalen wird das auch vorerst so bleiben. Bei vielen Eltern bleiben aber offene Fragen, die wir Ihnen beantworten möchten.

1. Wann öffnen die Kindertagesstätten wieder?

Während Schulen ab dem 27. April wieder schrittweise öffnen, bleiben Kindertagesstätten in Dortmund wegen der Corona-Krise weiterhin geschlossen. Wann genau der gewohnte Betrieb wieder aufgenommen wird, ist noch unklar. Jedoch gibt es Einrichtungen für Notbetreuung.

2. Wer darf die Notbetreuung in Anspruch nehmen?

Die Kindernotbetreuung steht Eltern zur Verfügung, die "in Bereichen der kritischen Infrastruktur" tätig sind und deshalb an der Betreuung ihrer Kinder gehindert sind. So muss ein Elternteil im Bereich der Gesundheitsversorgung oder der Pflege arbeiten. In Nordrhein-Westfalen und damit auch in Dortmund zählen außerdem Tätigkeiten im Einzelhandel, in der Getränkeherstellung oder etwa Hausmeisterdienste dazu (eine vollständige Auflistung finden Sie hier) . Wenn beide Erziehungsberechtigte oder Alleinerziehende in sonstigen kritischen Bereichen der Infrastruktur beruflich tätig sind, haben sie ebenso Anspruch auf eine Notbetreuung.


Voraussetzung für eine Notbetreuung ist jedoch, dass das Kind keine Krankheitssymptome aufweist und in den vergangenen 14 Tagen keinen Kontakt zu einer infizierten Person hatte. Auch sonst dürfen keine Quarantänemaßnahmen vorliegen. Das Land NRW will ab dem 27. April die stufenweise Öffnung für erwerbstätige Alleinerziehende vollziehen. Genauere Informationen gibt es noch nicht.

3. Müssen Kita-Gebühren weiterhin entrichtet werden?

Die Stadt Dortmund hat in einer Sitzung am 31. März beschlossen, auf Kita-Gebühren für den April zu verzichten. Der Beitrag wird nicht eingezogen oder aber erstattet, falls er bereits entrichtet wurde. Das gilt auch für Eltern, die im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten.

4. Welche Optionen gibt es, wenn keine Notbetreuung in Frage kommt?

Falls keine Notbetreuung in Anspruch genommen werden darf, gilt es eine Alternative zu finden. Eine Möglichkeit könnte sein, Urlaub für die Zeit in Anspruch zu nehmen. Andere Arbeitgeber ermöglichen eine flexible Gestaltung von Arbeitszeiten und Arbeitsort, zum Beispiel durchs Homeoffice. Das Land NRW bittet jedoch darum, keine Personen die Kinderbetreuung zu verantworten, die nach den Richtlinien des Robert Koch-Instituts als Risikogruppe gelten. Also etwa Großeltern oder Menschen mit Vorerkrankungen. Es wird empfohlen, dass Kinder selbst betreut werden sollen, auch um eventuelle Ansteckungen zu vermeiden.

5. Was passiert mit dem Verdienst, wenn man wegen der Kinder nicht zur Arbeit gehen kann?

Wer doch einen Verdienstausfall erleidet, hat aber seit dem 30. März die Möglichkeit, andere Leistungen zu beziehen. Am 27. März ist dazu ein Gesetz verabschiedet worden: Sorgeberechtigte, also Eltern und Pflegeeltern, die nicht weiterarbeiten können, weil sie ihre Kinder betreuen müssen, erhalten eine Entschädigung in Höhe von 67 Prozent des Netto-Gehalts.

Für einen vollen Monat wird jedoch höchstens eine Summe von 2.016 Euro gewährt. Sieben Wochen lang kann diese Leistung in Anspruch genommen werden. Das gilt jedoch nur für Kinder, die höchstens zwölf Jahre alt sind. Die Regelung gilt bis zum 31. Dezember diese Jahres.

6. Wie geht es nun weiter?

Die Jugend- und Familienministerkonferenz hat unter der Leitung der Länder Nordrhein-Westfalen und Brandenburg ein Konzept erarbeitet, unter welchen Kriterien weitere Schritte der Öffnung der Kindertagesbetreuung möglich sind. Das nächste Treffen von Bund und Ländern ist allerdings erst am 30. April. Bis dahin müssen sich Eltern wohl noch gedulden.

Verwendete Quellen
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