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Dortmund: Hier gilt ab Donnerstag überall Maskenpflicht


Weihnachtsstadt, Innenstadt und Co.
Maskenpflicht wird in Dortmund ausgeweitet

Von t-online, ads

24.11.2021Lesedauer: 2 Min.
Ein Schild weist auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt auf die Maskenpflicht hin (Archivbild): Auch an anderen Orten muss nun wieder Maske getragen werden.Vergrößern des Bildes
Ein Schild weist auf dem Dortmunder Weihnachtsmarkt auf die Maskenpflicht hin (Archivbild): Auch an anderen Orten muss nun wieder Maske getragen werden. (Quelle: Cord/imago-images-bilder)
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Im Zuge der ansteigenden Corona-Inzidenzen führt die Stadt Dortmund vielerorts wieder die Maskenpflicht ein. Wo man nur noch mit Mundnasenschutz hin darf – eine Übersicht.

Die Maskenpflicht wird in Dortmund ausgeweitet: Sie soll dazu beitragen, die aktuelle Verbreitung des Corona-Virus zu mindern, wie die Stadt mitteilt. Demnach muss ab Donnerstag (25. November) in bestimmten Bereichen mindestens eine medizinische Maske getragen werden.

In den Fußgängerzonen Westen- und Ostenhellweg gilt die Maskenpflicht jeden Tag von 9 bis 20 Uhr.

Außerdem muss zu den Öffnungszeiten der Weihnachtsstadt, also zwischen Montag und Donnerstag von 10 bis 22 Uhr, Freitag und Samstag von 10 bis 23 Uhr und sonntags von 12 bis 22 Uhr im Bereich des Markts, des Durchgangs am Reinoldikirchplatz, des Reinoldikirchplatzes, des Friedhofs, des Hansaplatzes, des Platzes von Netanya, der Kleppingstraße, des Willy-Brandt-Platzes, des Platzes von Leeds, der Kampstraße, des Platzes Der Deutschen Einheit, der Katharinenstraße, der Katharinenstraße Ecke Kampstraße und des Teilfläches Petrikirchplatzes Maske getragen werden.

An festen Sitz- oder Stehplätzen an Imbiss- und Ausschankständen und für die zum Essen oder Trinken darf die Maske abgesetzt werden.

Weihnachtsstadt, Wochenmärkte und City: Hier gilt in Dortmund die Maskenpflicht

Auch auf den Wochenmärkten gilt eine Maskenpflicht:

  • Hansamarkt:
    Auf dem Friedensplatz sowie der Prinzenstraße – mittwochs zwischen 7 und 14 Uhr und samstags zwischen 7 und 15 Uhr.
    In der Hansastraße bis zur Einmündung Silberstraße – freitags in der Zeit von 8 bis 15 Uhr.
  • Nordmarkt (Innenstadt-Nord): dienstags und freitags zwischen 7 und 13 Uhr.
  • Davidismarkt:
    In der Davidisstraße von Von-der-Tann-Straße bis Walderseestraße – samstags zwischen 7 und 13 Uhr.
  • Aplerbecker Markt:
    Auf dem Platz Marktplatz Köln-Berliner-Straße/Ecke Schüruferstraße – donnerstags zwischen 7 und 13 Uhr
  • Brackeler Markt:
    Auf dem Platz zwischen Brackeler Hellweg und Oberdorfstraße – donnerstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr
  • Dorstfelder Markt:
    Auf dem Wilhelmplatz – freitags zwischen 7 und 13 Uhr
  • Evinger Markt:
    Auf dem Gehweg an der Evinger Str. zwischen Bezirksverwaltungsstelle und Einkaufszentrum – freitags zwischen 7 und 13 Uhr
  • Hörder Markt:
    Auf dem Platz an der "Schlanken Mathilde" und in einem Teil der Hermannstraße – dienstags und freitags zwischen 7 und 13 Uhr
  • Hombrucher Markt:
    Auf dem Platz Harkortstraße/ Ecke Steinäckerstraße (Marktplatz) und in der Harkortstraße – mittwochs und samstags zwischen 7 und 13 Uhr
  • Huckarder Markt:
    Auf dem Platz an der Rahmer Straße (Marktplatz) – dienstags und freitags zwischen 7 und 13 Uhr
  • Lütgendortmunder Markt:
    Auf dem Platz an der Limbecker Straße (Heinrich Sondermann Platz) – mittwochs und samstags zwischen 7 und 13 Uhr
  • Mengeder Markt:
    Auf dem Marktplatz an der Siegburgstraße – mittwochs und samstags zwischen 7 und 13 Uhr
  • Scharnhorster Markt:
    Auf dem nördlichen Teil des Schulparkplatzes an der Straße Buschei – donnerstags in der Zeit von 7 bis 13 Uhr

Ausnahmen: Diese Personen müssen keine Maske tragen

Wie die Stadt Dortmund mitteilt, sind Kinder bis zum Schuleintritt von der Maskenpflicht befreit. Kinder unter 13 Jahren, denen medizinische Masken nicht passen, dürfen stattdessen Alltagsmasken tragen.

Auch Menschen, die medizinisch nicht in der Lage sind, eine Maske zu tragen, und dafür ein Attest vorweisen können, müssen keine tragen.

Verwendete Quellen
  • Stadt Dortmund: Mitteilung vom 24. November 2021
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