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Dortmund: OVG-Urteil gefällt – Flughafen darf Flugzeiten ausweiten


OVG weist Klage ab
Flughafen Dortmund darf Flugzeiten ausweiten

Von dpa
23.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Ein Flugzeug landet am Flughafen Dortmund (Archivbild): Das OVG hat zugunsten des Airports entschieden, dass die Betriebszeiten ausgeweitet werden dürfen. (Quelle: IMAGO/Hans Blossey)

Der Flughafen auf der Stadtgrenze zwischen Dortmund und Unna darf in den Randzeiten seine Flugzeiten wie gewünscht ausweiten. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht entschieden.

Der Flughafen Dortmund darf seine Flugzeiten wie geplant und zum Teil auch umgesetzt in die Nachtstunden ausdehnen. Das hat das nordrhein-westfälische Oberverwaltungsgericht (OVG) am Freitag in Münster entschieden. Die 2. Änderungsgenehmigung der Bezirksregierung Münster für die Erweiterung der Start- und Landezeiten ist demnach rechtens. Damit wies das Gericht eine erneute Klage von Anwohnern ab. Die waren zuletzt im Januar 2022 erfolgreich gewesen.

Das OVG hatte damals die Genehmigung für rechtswidrig erklärt, den Beteiligten aber die Chance gegeben, die Mängel in dem Verfahren zu beheben. Dem kam die Aufsicht für den Flugverkehr, die Bezirksregierung, jetzt erfolgreich nach. Die Anwohner, die Grundstücke im Umfeld des Flughafens besitzen, beklagen seit Jahren fehlenden Lärmschutz. Das Urteil ist bislang nicht rechtskräftig. Das OVG ließ jedoch keine Revision zu. Eine Beschwerde am Bundesverwaltungsgericht ist jedoch noch immer möglich.

Zur Begründung sagte das OVG, die Lärmschutzbelange der Bevölkerung seien jetzt von der Behörde in der 2. Änderungsgenehmigung auf Antrag des Flughafens rechtsfehlerfrei festgestellt, berücksichtigt und abgewogen worden. Die sogenannte Geringfügigkeitsschwelle bei der Lärmbelastung, ein Dauerschallpegel von 45 Dezibel, sei in der Genehmigung hinreichend begründet worden und rechtlich nicht zu beanstanden.

Lärmpegel liegt unterhalb Zumutbarkeitsschwelle

Der Wert liege noch unterhalb der gesetzlichen Zumutbarkeitsschwelle eines nächtlichen Dauerschallpegels von 55 Dezibel, so das Gericht. Auf Forschungsergebnisse der Lärmmedizin oder Lärmwirkungsforschung komme es nicht an. Die Kläger hatten Daten der Weltgesundheitsorganisation (WHO) angeführt.

Der Vorsitzende Richter Dirk Lechtermann wies darauf hin, dass dieser Lärmpegel für den Außenbereich gelte. Bei gekipptem Fenster liege der Wert bei 30 Dezibel. "Das ist nicht viel", sagte der Richter. Er gestand den Klägern aus Dortmund und Unna aber nach der Urteilsverkündung ein, dass es nicht schön sei, nah am Flughafen zu wohnen. Er könnte verstehen, wenn Anwohner klagen.

Landungen bis 23.30 Uhr, Starts bis 22.30 Uhr

Damit darf der Flughafen jetzt planmäßig bis 23 Uhr landen lassen, verspätete Landungen sind bis 23.30 Uhr und verspätete Starts bis 22.30 Uhr in Ausnahmefällen zugelassen. Der Streit zieht sich bereits seit über zehn Jahren hin. Die Bezirksregierung Münster hatte im Jahr 2014 eine erste Genehmigung auf Antrag des Flughafens erteilt.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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