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Landgericht Dortmund: Frau filmte Vergewaltigung ihrer Tochter – Urteil


Beide durften Landgericht frei verlassen
Frau filmte, wie Mann ihre Tochter missbrauchte – Urteil

Von t-online, pb

10.07.2024Lesedauer: 2 Min.
Das Landgericht in Dortmund (Archivfoto): Hier ist am Dienstag ein Missbrauchsprozess geendet.Vergrößern des Bildes
Das Landgericht in Dortmund (Archivfoto): Hier ist am Dienstag ein Missbrauchsprozess geendet. (Quelle: IMAGO/Dirk Sattler/imago)
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Das Landgericht Dortmund hat in Missbrauchsfall geurteilt: Eine Mutter und ihr Ex-Freund müssen ins Gefängnis – aber nicht sofort.

Das Landgericht Dortmund hat am Dienstag eine 47-jährige Mutter und ihren 31-jährigen Ex-Freund wegen des schweren sexuellen Missbrauchs der damals elfjährigen Tochter der Frau zu mehrjährigen Haftstrafen verurteilt.

Laut der "WAZ" und der "Bild" sah es die 31. Strafkammer erwiesen an, dass der Mann die Tochter der Frau mindestens einmal aufforderte, zu ihm ins Bett zu steigen. Die Mutter entkleidete sich daraufhin und legte sich dazu. Sie "motivierte" ihre Tochter nicht nur, sondern demonstrierte sogar, wie sexuelle Handlungen an dem Mann auszuführen seien.

Verurteilte leiden laut Gericht sehr unter Untersuchungshaft

Die Mutter filmte den Missbrauch mit ihrem Smartphone und schickte das Video anschließend an ihren Ex-Partner, der es umgehend löschte. Das Gericht verurteilte den Berichten zufolge den Mann zu vier Jahren Haft, während die Mutter des Kindes, das mittlerweile bei seinem leiblichen Vater lebt, eine Strafe von drei Jahren und sechs Monaten erhielt.

Während der Mann die Taten schnell eingeräumt hatte, hatte die Mutter des Kindes die Vorfälle zunächst bestritten. Zum Ende des Verfahrens hatte sie laut "Bild" eine kurze Entschuldigung vorgetragen. Der Vater des Mädchens will der "WAZ" zufolge eine einstweilige Verfügung gegen die Frau erreichen, sodass sie sich der gemeinsamen Tochter nicht mehr nähern kann.

Trotz der Schwere der Tat dürfen beide Verurteilten vorerst nach Hause zurückkehren, weil die beiden laut dem Gericht sehr "haftempfindlich" seien, also sehr unter ihrer seit November andauernden Untersuchungshaft leiden würden und auch keine Fluchtgefahr bestehen würde. Kommt es nicht zu einem Revisionsverfahren, müssen beide ihre Haftstrafen aber bald antreten. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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