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Gelsenkirchen: Kind in Kita erstickt – Prozess startet zum zweiten Mal


Abbruch wegen Verfahrensfehler
Kind in Kita erstickt: Prozess startet zum zweiten Mal

Von t-online, tht

20.10.2023Lesedauer: 2 Min.
Mini-Kita in GelsenkirchenVergrößern des Bildes
Die Rolladen einer Mini-Kita in Gelsenkirchen sind heruntergelassen. (Quelle: Federico Gambarini/dpa/Archivbild/dpa)
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Zwei Erzieherinnen wird vorgeworfen, ihre Aufsichtspflicht missachtet zu haben. Der Junge war zum ersten Mal zum Mittagsschlaf in der Kita und erstickte im Etagenbett.

Rund zwei Jahre nach dem Tod eines zweijährigen Jungen in einer Gelsenkirchener Kita müssen sich zwei Erzieherinnen der Einrichtung erneut vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft den beiden 38 und 26 Jahre alten Tagesmüttern vor, ihre Aufsichtspflicht verletzt zu haben. Der Junge war beim Mittagsschlaf in seinem Bett erstickt, weil er sich in einem Etagenbett unglücklich eingeklemmt hatte. Die Anklage lautet auf fahrlässige Tötung.

Bereits im April hatte es einen Prozessauftakt in dem Fall gegeben. Wegen eines Verfahrensfehlers musste der Prozess jedoch abgebrochen werden.

Zweijähriger schlief zum ersten Mal in der Kita

Das Unglück habe sich ereignet, als der Junge in dem Etagenbett während seines Mittagsschlafes unten gelegen war und offensichtlich die nicht fest verankerte Bodenplatte des darüberliegenden Bettes hochgedrückt hatte, schilderte der Gerichtssprecher auf der Grundlage der Anklageschrift. Als die Spanplatte wieder herunterrutschte, sei er mit dem Kopf eingeklemmt worden und erstickt. Die Erzieherinnen hätten gewusst, dass der Zweijährige das erste Mal über Mittag in der Kita schlafen sollte und das nicht gewohnt gewesen sei. Sie hätten trotzdem keine Sitzwache gehalten oder wenigstens ein Babyfon aufgestellt. Die Tür zum Schlafraum sei geschlossen gewesen.

Die Stadt Gelsenkirchen hatte nach dem Vorfall Konsequenzen gezogen. Die Holzbetten, die auch in einer anderen Kita im Einsatz waren, seien nach dem Tod des Jungen untersucht worden, sagte ein Stadtsprecher. Die losen Zwischenplatten seien bei allen Betten nachträglich fixiert worden. Nach Angaben der Stadt stammte das Bett von einem professionellen Kinderbettenausstatter.

Die Großtagespflege, die die beiden jetzt angeklagten Tagesmütter in städtischen Räumen eigenverantwortlich betrieben hatten, wurde nach dem tödlichen Unfall des Jungen nicht wieder geöffnet.

Verwendete Quellen

Quellen anzeigenSymbolbild nach unten

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