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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Bericht des Innenministeriums Tödlicher Taser-Einsatz: Bodycams waren ausgeschaltet

Die Polizei setzte im Oktober einen Taser gegen einen mutmaßlichen Randalierer ein. Der 44-Jährige starb im Krankenhaus – nun ist klar: Die Bodycams waren ausgeschaltet.
Bei dem tödlichen Taser-Einsatz der Polizei am 19. Oktober in Dortmund-Dorstfeld waren die Bodycams der Einsatzkräfte ausgeschaltet. Das geht aus einem Bericht des nordrhein-westfälischen Innenministerium hervor, der t-online vorliegt. "Die weiteren Ermittlungen haben ergeben, dass die Bodycams der am Einsatz beteiligten Beamten und die in den Dienstfahrzeugen installierten Kameras Aufzeichnungen nicht gefertigt haben", teilt der leitende Dortmunder Oberstaatsanwalt hierin mit.
Der verstorbene 44-Jährige war in der Oktobernacht nach dem Einsatz eines Tasers in Dortmund im Krankenhaus gestorben. Die Beamten waren wegen eines mutmaßlichen Randalierers im Stadtteil Dorstfeld auf der Wittener Straße vor Ort. Dort habe der 44-Jährige laut Angaben der Polizei Widerstand gegen Einsatzkräfte geleistet.
Der Fall sorgte für Aufsehen, da nur wenige Monate zuvor der 16-jährige Mohammed D. in Dortmund von mehreren Polizeischüssen getötet wurde – auch hier kam ein Taser zuovr zum Einsatz. Und auch hier waren die Bodycams ausgeschaltet.
Obduktion: Drogen und Alkohol haben Tod begünstigt
Laut Obduktion war der 44-Jährige schwer herzkrank und stand zudem unter erheblichem Alkohol- und Drogeneinfluss. "Aus dem nunmehr schriftlich vorliegenden Obduktionsprotokoll des Instituts für Rechtsmedizin Dortmund ergibt sich, dass die Herzerkrankung des Verstorbenen derart schwer war, dass es jederzeit zu einer malignen Herzrhythmusstörung bis hin zu einem plötzlichen Herztod kommen konnte", teilt der Staatsanwalt weiter mit.
Zudem habe der Mann neben Alkohol Amphetamin, Norophedrin und Salbutamol eingenommen. "Es soll nicht auszuschließen sein, dass dies – insbesondere unter Berücksichtigung der im Obduktionsprotokoll beschriebenen Herzvorerkrankung – den Eintritt des Todes begünstigt hat", so der Staatsanwalt weiter.
Der abschließende Bericht zur Kausalität zwischen dem Einsatz des Distanzelektroimpulsgerätes und dem Todeseintritt steht laut Staatsanwaltschaft weiter aus.
- Landtag NRW: Bericht des Innenministeriums für den 14. Dezember 2022