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Bremen: Erster Cannabis-Club erhält Anbauerlaubnis – Ernte Anfang 2025?


Ernte bereits Anfang 2025?
Erster Bremer Cannabis-Club erhält Anbaugenehmigung

Von t-online, stk

05.11.2024Lesedauer: 2 Min.
imago images 0763966885Vergrößern des Bildes
Cannabispflanze (Symbolfoto): Sowohl für Cannabis-Vereine als auch für Mitglieder gibt es strenge Regeln. (Quelle: IMAGO/© Guido Schiefer/imago)

Viele wollen sie, doch bislang hat nur ein Cannabis-Verein in Bremen die Erlaubnis zum Anbau erhalten. Dann können Mitglieder mit der ersten Ernte rechnen.

Das Bremer Gesundheitsressort hat den ersten Antrag einer Anbauvereinigung für Cannabis genehmigt. Der Verein Hanse High darf demnach ab sofort mit dem Anbau des Rauschmittels beginnen und erhält die Erlaubnis für sieben Jahre. Zwei weitere Anträge, darunter einer aus Bremerhaven, befinden sich derzeit noch in Bearbeitung, teilte eine Sprecherin am Dienstag mit.

Der Verein Hanse High geht davon aus, im Frühjahr die ersten Cannabis-Produkte an seine Mitglieder abgeben zu können. Bisher sind bereits 50 Mitglieder dem Verein beigetreten; weitere 100 sollen vorerst noch aufgenommen werden. Voraussetzung für die Mitgliedschaft sind ein Mindestalter von 21 Jahren, ein Wohnsitz in Deutschland, die Vorlage eines amtlichen Lichtbildausweises und eine persönliche Vorstellung beim Vorstand. Die Aufnahmegebühr beträgt laut Homepage 20 Euro, der Jahresbeitrag beläuft sich auf 96 Euro.

Cannabis-Clubs: Strenge Regeln für Vereine und Mitglieder

Die Bearbeitung der Anträge kann bis zu drei Monate dauern. Nach der Erlaubniserteilung wird die Anbauvereinigung überwacht und es finden regelmäßige Vor-Ort-Kontrollen sowie Probenahmen statt, heißt es aus dem Gesundheitsressort. Darüber hinaus unterliegen die Vereinigungen strikten Dokumentationspflichten in Bezug auf Anbau- und Abgabemengen des Cannabis sowie der Pflanzensamen.

Seit dem 1. Juli 2024 können amtlich eingetragene Vereine und Genossenschaften entsprechende Anträge einreichen. Um eine Genehmigung zu erhalten, müssen diverse Anforderungen erfüllt werden, darunter die Vorlage einer Vereinssatzung, eines aktuellen Führungszeugnisses sowie eines Gesundheits- und Jugendschutzkonzepts. Ferner ist ein Sicherheitskonzept erforderlich, um das angebaute Cannabis vor unbefugtem Zugriff zu schützen.

Jede Anbauvereinigung muss zudem eine präventionsbeauftragte Person benennen, die für Mitglieder als Ansprechpartner fungiert und Schulungen durch anerkannte Fachstellen nachweisen kann.

Verwendete Quellen
  • senatspressestelle.bremen.de: Mitteilung vom 5. November 2024
  • hansehigh.de: Homepage
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