Gericht entscheidet Bremen darf salafistischen Hassprediger ausweisen
Fallen die Predigten eines salafistischen Imams noch unter die Meinungsfreiheit? Für die Innenbehörde war der Fall bereits 2021 klar. Vor Gericht wurde sich deutlich länger um die Antwort gestritten.
Ein salafistischer Prediger aus Bremen kann aus Deutschland ausgewiesen werden. Das entschied das Bremer Oberverwaltungsgericht und hob damit ein vorheriges Urteil des Verwaltungsgerichts auf, welches die Ausweisung untersagt hatte. Die neue Entscheidung ist jedoch noch nicht rechtskräftig.
Der 1975 geborene Tunesier, der seit 2006 als Imam des Islamischen Kulturzentrums in Bremen tätig ist, reiste 2001 zum Studium nach Deutschland. Er hat vier Kinder, von denen er aber getrennt lebt. Er wurde beschuldigt, in seinen Predigten zum bewaffneten Kampf aufgerufen und Hass gegen Teile der Bevölkerung, insbesondere gegen Jüdinnen und Juden, geschürt zu haben. Dies bestätigte ein Gutachten eines Islamwissenschaftlers, auf das sich das Gericht in seiner Bewertung stützte.
Verwaltungsgericht: Imam-Aussagen sind Meinungsfreiheit
Bereits 2021 hatte die Bremer Innenbehörde die Ausweisung des Mannes angeordnet. Laut Verfassungsschutz verbreitete er als Imam verfassungsfeindliche Ansichten und äußerte sich positiv über terroristische Vereinigungen. Damals kam das Innenressort zu dem Schluss, dass er eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung darstellt. Es wurde ein 20-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot verhängt und mit einer Abschiebung in die Tunesische Republik gedroht.
Gegen diese Maßnahmen ging der Imam gerichtlich vor und konnte zunächst einen Erfolg verbuchen: Das Verwaltungsgericht hob im Jahr 2022 die Bescheide des Innensenators auf und sah keine Gefahr für die Öffentlichkeit. Nach deren Ansicht bewegten sich die Äußerungen des Mannes im Rahmen der Religions- und Meinungsfreiheit.
Innensenator: "Aufrufe zum Hass gefährden unser aller Sicherheit"
Diese Einschätzung teilte das Innenressort nicht und legte Berufung ein. Nun entschied das Oberverwaltungsgericht zugunsten der Innenbehörde: Die Ausweisung sei gerechtfertigt, jedoch müsse die Dauer des Einreise- und Aufenthaltsverbots neu geprüft werden. Der Vorsitzende Richter betonte dabei: "Ein 20-jähriges Einreise- und Aufenthaltsverbot ist unverhältnismäßig."
Bremens Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) begrüßte das Urteil. "Solche Personen vergiften das gesellschaftliche Klima", erklärte er. Sie lehnten die westliche Rechts- und Werteordnung völlig ab und hetzten Menschen mit unabsehbaren Folgen gegen Teile der Bevölkerung auf. "Die wiederholten Aufrufe zum Hass gefährden unser aller Sicherheit und stellen ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse dar", erklärte Mäurer.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
- Mit Material der Nachrichtenagentur afp