Bundesverwaltungsgericht berät Umweltschützer klagen gegen LNG-Pipeline bei Wilhelmshaven
Was wird künftig aus der kilometerlangen LNG-Pipeline im Norden des Landes? Darüber entscheidet nun das oberste Verwaltungsgericht Deutschlands.
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat am Donnerstag über eine Klage der Deutschen Umwelthilfe wegen der neuen Pipeline für Flüssiggas (LNG) in Wilhelmshaven verhandelt. Diese Leitung verbindet ein schwimmendes LNG-Importterminal mit dem Fernleitungsnetz, künftig soll auch ein festes Terminal angebunden werden. Mit ihrer Klage will die Umwelthilfe erreichen, dass die Genehmigung für den Transport von fossilem Erdgas auf zehn Jahre befristet wird und die Pipeline ab 2033 nur noch mit grünem Wasserstoff betrieben wird. (Az. 7 A 9.22)
Die Umweltschützer kritisieren vor allem, dass der Bau neuer Infrastruktur für einen fossilen Brennstoff den Klimazielen widerspreche. Der Umweltverband stellt mit seiner Klage das LNG-Terminal nicht grundsätzlich infrage. Er will die Durchleitung von fossilem Gas allerdings begrenzen und das niedersächsische Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie per Gerichtsentscheid zu einer entsprechenden Ergänzung des Planfeststellungsbeschlusses verpflichten.
Die Deutsche Umwelthilfe (DUH) sieht die Belange des Klimaschutzes nicht ausreichend berücksichtigt und verlangt "ein Handeln entlang der Maßstäbe des Klimaschutzgesetzes". Dies bedeute eine Reduzierung der CO2-Emissionen.
DHU: "Versorgungskrise ist begrenzt"
DUH-Bundesgeschäftsführer Sascha Müller-Kraenner sagte in der Verhandlung in Leipzig, der Verband erkenne die Notsituation im Herbst aufgrund eines drohenden Gasmangels infolge des Angriffskrieges Russlands in der Ukraine an. Die LNG-Anlagen seien jedoch für Emissionen verantwortlich. Diese Klimafolge gelte es zu bedenken. "Wir sind nicht gegen das Vorhaben als solches, aber die Versorgungskrise ist begrenzt." Deshalb dürfe spätestens ab 2033 nur noch grüner Wasserstoff und dessen Derivate durchgeleitet werden.
Die beklagte Landesbehörde machte vor Gericht geltend, dass nicht zu prognostizieren sei, wie lange die Leitungen für Gas benötigt würden. Ein Vertreter der Behörde wies zugleich den Vorwurf der Umweltschützer zurück, sie habe vor den Klimafolgen "die Augen verschlossen". Solange der Gesetzgeber Bedarf für Gas sehe, müsse es dafür die entsprechende Infrastruktur geben. Die Landesbehörde hält die Klage des Umweltverbands für unzulässig.
Ob der Senat möglicherweise noch am späten Donnerstagnachmittag eine Entscheidung verkünden wird, war zunächst offen.
Genehmigung bis 2043 befristet
Importiertes Flüssiggas soll dabei helfen, die deutsche Energieversorgung zu sichern und unabhängig von Russland zu machen. In Wilhelmshaven nahm im Dezember das erste gecharterte Spezialschiff den Betrieb auf, das LNG von Tankern aufnehmen und es noch an Bord in Gas umwandeln kann. Dieses und weitere schwimmenden Terminals sollen als Übergangslösung dienen, bis feste Anlagen errichtet sind.
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Nach dem von der Bundesregierung beschlossenen LNG-Beschleunigungsgesetz sind die Genehmigungen für die Flüssiggas-Anlagen "bis spätestens Ende 2043" befristet. Im Gesetz steht auch ausdrücklich, "dass die landgebundenen LNG-Terminals und die für die Anbindung erforderlichen Erdgasleitungen bereits auch für die spätere Umstellung auf Wasserstoff geeignet sind".
Grüner Wasserstoff wird durch Elektrolyse mit Strom aus erneuerbaren Quellen hergestellt, ist aber bislang nur in kleinen Mengen verfügbar.
Anfang des Monats reichte die Umwelthilfe auch eine Klage gegen die Genehmigung der Anschlusspipeline für das geplante LNG-Terminal Brunsbüttel ein. Darüber wurde aber am Donnerstag noch nicht verhandelt.
- Nachrichtenagentur dpa