Streit in der Partei Verwirrung bei der Bremer AfD: Wer tritt nun zur Wahl an?
Es kann nur eine geben: Die AfD geht jedoch mit zwei Listen zur Bürgerschaftswahl 2023 an den Start. Jetzt beschäftigen sich Gerichte mit dem Fall.
Die Alternative für Deutschland (AfD) ist in Bremen zerstritten und steuert vorerst mit zwei konkurrierenden Wahllisten auf die Bürgerschaftswahl am 14. Mai zu. Für Sonntag hat der amtierende Rumpfvorstand um Landesvize Sergej Minich die Mitglieder zur Listenaufstellung geladen. Das teilte Minich auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) mit.
Es gibt im Landesverband aber eine Gruppe um den Ex-Vorsitzenden Frank Magnitz, die den Vorstand um Minich für nicht handlungsbefugt hält. Auf deren Bestreben habe das Landesschiedsgericht einen sogenannten Notvorstand eingesetzt, sagte Magnitz. Das Bundesschiedsgericht der AfD trägt nach seiner Darstellung dieses Vorgehen mit.
Der Notvorstand habe schon Ende 2022 eine Wahlliste aufgestellt und beim Landeswahlleiter eingereicht, sagte Magnitz. Spitzenkandidat solle der Bürgerschaftsabgeordnete Heinrich Löhmann sein. Magnitz sagte, er selbst werde nicht mehr für die Bürgerschaft kandidieren. Er war lange die führende Figur der rechtspopulistischen Partei in Bremen und saß bis 2021 auch im Bundestag.
Landeswahlleiter prüft Legitimation
"Eine Partei kann nur eine Wahlliste einreichen", sagte eine Sprecherin des Landeswahlleiters am Freitag. Vor der Zulassung eines Wahlvorschlags werde geprüft, welche Vorstandsmitglieder einer Partei ihn unterzeichnet hätten und wie deren Legitimation sei.
Der Streit wird auch vor Gericht ausgetragen. Das Amtsgericht Bremen hätte am Freitag über eine Klage des Notvorstands verhandeln sollen, gab den Fall nach Angaben eines Sprechers aber an das Landgericht ab. Dort sei schon eine Gegenklage des anderen Parteilagers um Minich anhängig. Das Landgericht wiederum will beide Klagen zusammengefasst Anfang kommender Woche verhandeln, wie dessen Sprecher sagte.
In der komplizierten Materie geht es darum, ob ein Landesparteitag im Mai 2022 überhaupt hätte stattfinden dürfen. Umstritten ist auch, ob das Landesschiedsgericht bei der Entscheidung über den Notvorstand ordnungsgemäß besetzt war. In der Landessatzung der AfD ist kein Notvorstand vorgesehen, nur in der Bundessatzung.
Fall beschäftigt Gerichte
Das AfD-Bundesschiedsgericht habe über den Bremer Fall noch nicht entschieden, sagte dessen Präsident Gereon Bollmann auf Anfrage. Bis zu einem Urteil habe die Entscheidung des Landesschiedsgerichts Bestand. Das Bundesschiedsgericht habe aber in ähnlichen Fällen - etwa im Saarland – die Einsetzung eines Notvorstands gebilligt.
Ein weiterer wichtiger AfDler, der Bremerhavener Kreisvorsitzende Thomas Jürgewitz, sagte, auch er habe den Landesparteitag vom Mai 2022 angefochten. Durch den Rechtsstreit dürfe aber kein politisches Vakuum entstehen. Deswegen werde er an dem von Minich einberufenen Listenparteitag teilnehmen. Der langjährige Magnitz-Gegner Jürgewitz hat sich im Wahlbezirk Bremerhaven erneut als Spitzenkandidat für Bürgerschaft und Stadtverordnetenversammlung aufstellen lassen.
Bei der Wahl zur Bremischen Bürgerschaft 2019 war die AfD auf 6,1 Prozent der Stimmen und 5 Mandate gekommen. Die Fraktion zerfiel aber, in der Parlamentsarbeit spielten die Abgeordneten keine Rolle. In der Bürgerschaft ist das rechte Spektrum zudem mit der Wählervereinigung Bürger in Wut vertreten, die in Bremerhaven stark ist.
- Nachrichtenagentur dpa