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Prozess in Bremen: Angreifer wirft Obdachlosen Grabstein auf den Kopf


Versuchter Mord auf Friedhof
Angreifer wirft Obdachlosen Grabstein auf den Kopf – Prozess

Von t-online, stk

16.12.2022Lesedauer: 1 Min.
Mausoleum auf einem Friedhof (Symbolfoto): Der Angreifer wollte offenbar den Schlafplatz des Obdachlosen einnehmen.Vergrößern des Bildes
Mausoleum auf einem Friedhof (Symbolfoto): Der Angreifer wollte offenbar den Schlafplatz des Obdachlosen einnehmen. (Quelle: IMAGO/Zoonar.com/Stefan Laws)

Spontantat mit fatalen Folgen: Ein Mann attackiert einen Schlafenden auf einem Friedhof in Bremerhaven. Nun muss sich der Mann vor Gericht verantworten.

Vor dem Bremer Landgericht beginnt in der kommenden Woche der Prozess gegen einen 37-Jährigen wegen versuchten Mordes. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Mann vor, am 28. Mai dieses Jahres einen Obdachlosen auf einem Friedhof in Bremerhaven angegriffen und lebensgefährlich verletzt zu haben. Bis heute leide das Opfer unter den Folgen der Attacke.

Laut Anklagebehörde soll sich der Mann gegen kurz vor 9 Uhr zum Mausoleum auf dem Geestemünder Friedhof begeben und dort "spontan dazu entschlossen haben, den Schlafplatz des Geschädigten einzunehmen und dessen Wertgegenstände wegzunehmen", teilte Landgerichtssprecherin Henrike Krull mit. Hierzu soll der Angeklagte einen etwa 15 Kilo schweren Grabstein genommen und "von oben wuchtig auf den Kopf des schlafenden Geschädigten geschlagen haben".

Schädelbrüche und Hirnblutung

Im Anschluss, so die Sprecherin, schliff der Angreifer sein Opfer von seinem Schlafplatz, griff seine Wertgegenstände und legte sich auf die Matratze des Mannes. Der Mann hatte bei dem Angriff mehrere Schädelfrakturen sowie eine Hirnblutung erlitten. Er schwebte nach Angaben der Sprecherin in akuter Lebensgefahr.

Bis heute könne sich das Opfer an kaum etwas erinnern, er leide an einem Gedächtnisverlust, hieß es. Zudem sei der Mann auf ständige Hilfe angewiesen und befinde sich weiter in medizinischer Betruung.

Das Landgericht Bremen verhandelt ab dem 21. Dezember und hat bis Anfang Februar insgesamt sechs weitere Verhandlungstage terminiert. Bei einer Verurteilung wegen versuchten Mordes droht dem Angeklagten eine lebenslange Haftstrafe.

Verwendete Quellen
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