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Braunschweig: Falschparken auf Behindertenparkplätze – nicht nur Bußgeld droht


Parkverstöße
Behindertenparkplätze: Dieser Denkzettel droht bei Verstoß

Von dpa, t-online, kat

Aktualisiert am 26.08.2024Lesedauer: 2 Min.
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Der Sozialverband Deutschland will Falschparkern auf Behindertenparkplätzen in Braunschweig einen Denkzettel verpassen (Symbolbild). (Quelle: IMAGO/imago)

Für behinderte Menschen ist es ein echtes Problem – und Ärgernis: unberechtigt parkende Autos auf Behindertenparkplätzen. Der Sozialverband Deutschland will in Braunschweig nun ein Zeichen setzen.

Der Sozialverband Deutschland will Falschparkern auf Behindertenparkplätzen in Braunschweig einen Denkzettel verpassen – buchstäblich. Wer künftig seinen Wagen unberechtigt auf Behindertenparkplätzen abstelle, müsse damit rechnen, eine Nachricht an seiner Windschutzscheibe zu finden, teilt der Sozialverband mit. Darauf stehe: "Sie haben meinen Parkplatz. Wollen Sie auch meine Behinderung?" Im ersten Halbjahr 2024 habe die Stadtverwaltung in Braunschweig 1.794 Falschparker auf Behindertenparkplätzen festgestellt – im Gesamtjahr 2023 seien es 3.445 Verstöße gewesen.

Auf der Rückseite der postkartengroßen Zettel bittet der Verband den Angaben zufolge um Verständnis dafür, warum Behindertenparkplätze ausschließlich für Menschen mit Handicap benötigt werden. "Rollstuhlfahrer müssen mobil bleiben können, auch mit dem Auto", sagt Reiner Knoll, der Kreisvorsitzende des Sozialverbandes in Braunschweig. Eine vollständige und gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sei nur so machbar. Auch stehe auf der Karte: "Vielen Dank, dass Sie beim nächsten Mal woanders parken."

Erhöhtes Verwarnungsgeld wirkt nicht

Das Verwarnungsgeld sei in den vergangenen Jahren von 35 auf 55 Euro erhöht worden, dennoch würde die Stadt Braunschweig mehr Falschparker feststellen als vorher, informiert der Sozialverband Braunschweig auf seiner Internetseite. "Deshalb haben wir die Karten neu gedruckt. Wir hoffen, dass wir diesen Falschparkern auch mithilfe der Bevölkerung einen Denkzettel auf der Windschutzscheibe verpassen können", wird Knoll auf der Seite des Sozialverbandes zitiert.

Parkberechtigt auf Behindertenparkplätzen seien die Autos von Menschen mit dem blauen Parkausweis. Um diesen Ausweis zu beantragen, sei ein Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert) oder Bl (blind) notwendig.

Verwendete Quellen
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