Wegen zu schlechter Kameras Tatverdächtige werden nach Messerattacke freigesprochen
In der Bonner Innenstadt wurde Mitte Januar ein 22-Jähriger in der Wilhelmstraße niedergestochen. Wie die Polizei mitteilte, ging der Tat eine Massenschlägerei am Annagraben voraus. Alles fand unter den "Kamera-Augen" der Justiz statt. Doch im Prozess bringt das nichts.
Vor der Shisha-Bar in der Wilhelmstraße in Bonn kam es in der Nacht zum 13. Januar 2018 zu einer Schlägerei. Ein 22-jähriger Gast wurde bedroht und ist dann geflohen. Er lief einmal im Karree um das Justizgebäude, über die Alexanderstraße in den Annagraben und wurde da von seinen Verfolgern eingeholt. Sie attackierten ihn mit einem Messer und der 22-Jährige ging zu Boden. Zahlreiche Überwachungskameras rund um das Gerichtsgebäude hatten die Tat und die Verfolgungsjagd aufgenommen.
Wie sich nun herausgestellt hat, sind die Kamera-Aufnahmen, die die Massenschlägerei aus der besagten Nacht zeigen, jedoch nicht als Beweismittel zulässig. Die Qualität der Bilder sei zu schlecht. Das angeklagte Trio im Alter von 23, 26 und 30 Jahren musste deshalb aus Mangel an Beweisen freigesprochen werden.
Ungereimtheiten bei Zeugenaussage
Die Aussage des Opfers trug ebenfalls dazu bei, dass die mutmaßlichen Täter nicht verurteilt wurden. Der 22-Jährige schilderte die Verfolgungsjagd und Bedrohung mit dem Messer sehr glaubwürdig. Er erzählte davon, dass die Tatverdächtigen versuchten, mit dem Messer auf Herz- und Brustbereich einzustechen, er sei jedoch durch seine Winterjacke gut geschützt gewesen und hätte ausweichen können.
Doch offenbar fiel ihm nicht auf, dass er mit diesem am Unterschenkel verletzt wurde. Somit konnte er auch nicht sagen, wer für den Messerstich verantwortlich war, da sich mehrere Personen am Tatort befanden. Die Namen der Anwesenden wollte das Opfer nicht sagen, wieso ist unklar.
Opfer mit Geld bestochen
Der 22-Jährige wurde im Krankenhaus behandelt und musste operiert werden. Fünf Tage blieb er in der Klinik und zwei weitere Wochen lief er auf Krücken. Während seines Krankenhausaufenthaltes soll er vom Vater des 30-Jährigen besucht worden sein, er bot ihm Geld als Entschädigung an. Das habe er aber abgelehnt.
- Angeklagter vorbestraft: 21-Jähriger wegen Volksverhetzung verurteilt
- Schüsse auf Shisha-Bar: Möglicherweise Rocker-Streit
- Mit Beute auf der Flucht: Gruppe Unbekannter überfällt junge Männer
Die Staatsanwältin hielt die Aussage des Opfers trotz mancher Ungereimtheiten im Großteil glaubwürdig und hatte im Plädoyer für den 30-jährigen Haupttäter zwei Jahre und zehn Monate Haft gefordert. Ob die Staatsanwaltschaft Rechtsmittel gegen das Urteil einlegt, werde derzeit noch geprüft.
- "EXPRESS"
- Nachrichtenagentur dpa