Silvester und Neujahr Stadt Bielefeld verbietet Feuerwerk in einigen Stadtteilen

Kurz vor dem Jahreswechsel hat die Stadt Bielefeld eine Allgemeinverfügung erlassen. Das Zünden von Feuerwerkskörpern an Silvester ist entsprechend der Verfügung nicht überall erlaubt.
An zahlreichen Plätzen in Bielefeld ist in diesem Jahr an Silvester das Zünden von Raketen und Böllern verboten. Das geht aus einer Allgemeinverfügung der Stadt hervor. Damit sollen Menschenansammlungen und somit eine Infektion mit dem Coronavirus verhindert werden. Außerdem will die Stadt mit dieser Maßnahme verhindern, dass zu dem aktuellen Betrieb in den Krankenhäusern auch noch Verletzungen durch Böller behandelt werden müssen. Das Pflegepersonal auf den Stationen soll dadurch nicht noch zusätzlich belastet werden.
In folgenden Teilen der Stadt ist privates Feuerwerk vom 31. Dezember bis zum 1. Januar verboten:
- Kesselbrink inklusive der den Platz umschließenden Straßenteile Kesselbrink, Friedrich-Ebert-Straße, Friedrich-Verleger-Straße und August-Bebel-Straße,
- auf dem Siegfriedplatz und den angrenzenden Straßenteilen der Siegfriedstraße und Weststraße,
- außerdem auf dem Boulevard, dem Ostwestfalenplatz und dem Europaplatz sowie der Fläche hinter den nordwestlichen Gebäudekomplexen bis zum Ostwestfalendamm und der Joseph-Massolle-Straße
- Ebenso darf kein Feuerwerk auf Jahnplatz zwischen Friedenstraße, Friedrich-Verleger-Straße und der Herforder Straße Hausnummer 1 gezündet werden.
- Auf der Sparrenburg inklusive Brücke und Parkplatz sowie der Promenade von der Sparrenburg bis zur Einmündung der Schubertstraßes ist Pyrotechnik verboten.
Laut Verfügung der Stadt handelt es sich bei diesen Plätzen um "traditionelle Anziehungspunkte für Menschen" zum Jahreswechsel.
Eine andere und eventuell mildere Maßnahme könne laut Stadt nicht die gleiche Wirkung wie das Verbot erzielen.
- Allgemeinverfügung der Stadt Bielefeld