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Totschlag nach Abifeier: neue Videos - Anklage unbeeindruckt


Prozess
Totschlag nach Abifeier: neue Videos - Anklage unbeeindruckt

Von dpa
Aktualisiert am 28.04.2025 - 15:40 UhrLesedauer: 2 Min.
Prozess um Totschlag nach Abifeier in Bad OeynhausenVergrößern des Bildes
Der Angeklagten (l) steht mit seinem Anwalt Burkhard Benecken im Gerichtssaal. Der 20-Jährige bestreitet weiterhin die Tat. (Archivbild) (Quelle: Guido Kirchner/dpa/dpa-bilder)
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Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines jungen Mannes nach einer Feier im Sommer 2024 hat die Polizei gelöschte Dateien wiederhergestellt. Der Staatsanwalt bleibt bei seiner Einschätzung.

Im Prozess um den gewaltsamen Tod eines 20-Jährigen nach einer Abifeier im Kurpark von Bad Oeynhausen hat das Landgericht Bielefeld neu aufgetauchte Videos als Beweismittel eingeführt. Die Bewegtbilder aus der Nacht im Juni 2024 waren von Tatbeteiligten gelöscht und jetzt von der Polizei wiederhergestellt worden.

Staatsanwalt Christoph Mackel entschuldigte sich im Namen der Ermittlungsbehörden bei der Familie des Getöteten und der Öffentlichkeit dafür, dass die Videos erst jetzt aufgetaucht sind. Er sprach von widerlichen Bildern, die das Sterben des 20-Jährigen zeigen würden. "Das, was im Video zu sehen ist, ist nur schwer zu erklären. Aber es widerspricht nicht der Faktenlage", sagte Mackel, nachdem die Bilder mit Prügelszenen, Beleidigungen und dem lebensgefährlich verletzten 20-Jährigen im Gerichtssaal gezeigt wurde. Zum Teil geht es um eine Körperverletzung an einem weiteren Opfer.

Verteidiger sehen Angeklagten entlastet

Die Verteidiger werten das neue Material als Entlastung. Die Videos belegen nach ihrer Überzeugung, dass nicht ihr Mandant für den Tod des 20-Jährigen verantwortlich sei. Der 19-jährige Angeklagte ließ über seine Anwälte eine Erklärung verlesen. Darin betonte er wie bereits an einem der ersten Prozesstage, dass nicht er auf das Opfer eingetreten habe. Zwar habe er in einem Punkt die Unwahrheit gesagt. Er habe dem Opfer eine Tasche weggenommen. Das hatte er bislang bestritten. Der Totschlag aber soll ihm in die Schuhe geschoben werden. Dazu hätten sich die anderen an der Tat beteiligten abgesprochen. Die Polizei habe einseitig ermittelt.

Zeugenaussagen sowie Blut- und DNA-Spuren des Opfers am Schuh des Angeklagten deuten bislang im Prozess auf den 20-Jährigen hin.

Dem Angeklagten, ein Syrer mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen, wirft die Staatsanwaltschaft unter anderem Totschlag und Körperverletzung vor. Ein Urteil könnte am 9. Mai gesprochen werden. Gegen zwei der ursprünglich drei Angeklagten wurde der Prozess vorläufig wegen geringfügiger Schuld eingestellt.

Debatte über Abschiebungen

Da der Angeklagte mit Wohnsitz in Bad Oeynhausen aus Syrien stammt, war nach der Tat eine bundesweite Debatte über Zuwanderung und Abschiebung von ausländischen Straftätern entbrannt. Sowohl der Bundestag als auch der Landtag in Nordrhein-Westfalen hatten sich mit der Tat beschäftigt.

Es geht es um eine Tat im Juni 2024 im Kurpark von Bad Oeynhausen, bei der im Anschluss an eine Abiturfeier ein 20-Jähriger so schwer durch Schläge und Tritte verletzt worden war, dass er zwei Tage später im Krankenhaus mit schweren Hirnschäden starb.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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