Autobahnblockaden in Berlin Polizei verzeichnet über 200 Anzeigen gegen Aktivisten
Seit Wochen blockieren Klimaaktivisten immer wieder die Straßen der Hauptstadt. Die Anzeigen gegen die Demonstranten häufen sich – und auch die Festnahmen.
Straßenblockaden von Klimaaktivisten beschäftigen zunehmend die Berliner Justiz. Das Bereitschaftsgericht habe seit 4. Februar in rund 25 Fällen vorübergehenden Gewahrsam angeordnet, sagte Gerichtssprecherin Lisa Jani am Donnerstag auf Anfrage.
Ziel der Maßnahme sei, weitere Straftaten zu verhindern. Es gehe nicht darum, die Menschen von weiteren Demonstrationen fernzuhalten, betonte die Sprecherin. In den vorliegenden Fällen handelte es sich demnach jeweils um Aktivisten, die sich bei den Blockaden auf Straßen festgeklebt hatten.
Berliner Klimaaktivisten landen häufiger in Gewahrsam
Demonstranten, die sich "letzte Generation" nennen, haben in den vergangenen Wochen in Berlin rund 30 Mal Straßen und Autobahnen blockiert, auch am Donnerstag. Die Polizei nahm mehr als 200 Anzeigen gegen Blockierer auf, in rund 170 Fällen wurden Demonstranten vorläufig festgenommen oder die Personalien festgestellt. An vielen Tagen waren es immer wieder dieselben jungen Männer und Frauen, die sich an den Aktionen beteiligten – teils nur wenige Stunden später.
Um dies zu verhindern, ist der Gewahrsam möglich. Allerdings nur, wenn davon auszugehen ist, dass von den Aktivisten eine Gefahr ausgeht. Dies sei etwa im Fall eines Mannes, der sich am 4. Februar morgens auf der A100 mit Sekundenkleber festgeklebt habe, eindeutig gewesen, schilderte Gerichtssprecherin Jani. Er habe selbst angekündigt, nach seiner Freilassung direkt weiterzumachen.
Der Mann blieb bis abends um 22.30 Uhr in Gewahrsam – danach sahen die Richter keine Gefahr mehr, weil der Verkehr in den Abendstunden nachlässt. Prinzipiell lässt das Gesetz zu, dass jemand bis zum Ende des nächsten Tages festgehalten wird. Soll die Freiheitsentziehung darüber hinausgehen, müsste ein Haftbefehl erlassen werden. Das komme im Fall der Klimaaktivisten nicht in Betracht, allein schon, weil sie in der Regel über einen festen Wohnsitz verfügen, so Jani.
- Nachrichtenagentur dpa