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Berlin: Falsche Corona-Atteste von Ärzten – mehr als 250 Anzeigen


Mehr als 250 Anzeigen
Ermittlungen gegen Berliner Ärzte wegen falscher Corona-Atteste

Von dpa
Aktualisiert am 30.12.2020Lesedauer: 1 Min.
"Maskenpflicht" auf einer Hinweistafel in Berlin (Symbolbild): Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Dutzende Berliner Ärzte wegen falscher Corona-Atteste.Vergrößern des Bildes
"Maskenpflicht" auf einer Hinweistafel in Berlin (Symbolbild): Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Dutzende Berliner Ärzte wegen falscher Corona-Atteste. (Quelle: Christian Spicker/imago-images-bilder)
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In Berlin sollen Dutzende Ärzte falsche Corona-Atteste ausgestellt haben. Die Polizei ermittelt in etwa 100 Fällen. Die Atteste sind vor allem bei Demonstrationen aufgeflogen.

Das Landeskriminalamt in der Hauptstadt ermittelt in dutzenden Fällen gegen Ärzte wegen falscher Corona-Atteste. Derzeit werden knapp 100 Ermittlungsverfahren wegen Ausstellens unrichtiger Gesundheitszeugnisse geführt, teilte die Polizei auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mit. Einige der Verfahren seien an Staatsanwaltschaften in anderen Bundesländern abgegeben worden, da die Mediziner, die die Bescheinigungen ausstellten, nicht in Berlin praktizierten.

Die Berliner Polizei kontrolliere insbesondere bei Demonstrationen, ob die Corona-Regeln wie das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes beachtet werden, hieß es.

Seit Anfang September werden demnach im Landeskriminalamt Anzeigen wegen Gebrauchs unrichtiger Gesundheitszeugnisse bearbeitet. Sie richteten sich gegen Menschen, die nicht wie vorgeschrieben eine Maske tragen und in dem Zusammenhang falsche Atteste vorgelegt haben sollen. Knapp 260 Anzeigen seien bislang zusammengekommen.

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Mehrere Hinweise auf Fälschungen

Der Gebrauch unrichtiger Gesundheitszeugnisse ist eine Straftat, wie ein Sprecher unterstrich. Eine solche liege vor, wenn etwa Blanko-Atteste von Medizinern, die im Internet kostenlos heruntergeladen und selbst mit Namen, Adresse und eigener Diagnose versehen werden können, ausgedruckt und bei einer Kontrolle vorgelegt werden.

Zweifel an einem echten Attest gebe es auch dann, wenn keine eindeutigen medizinischen Indikatoren angegeben sind, wie bei der Formulierung "aus medizinischen Gründen unzumutbar" oder wenn eine globale Befreiung vom Tragen einer Maske bescheinigt wird. "Atteste dürfen nur von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten sowie Krankenhausärztinnen und -ärzten ausgestellt werden", hieß es.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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