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Totschlag - Mutter tötet Baby: Acht Jahre und drei Monate Haft


Totschlag
Mutter tötet Baby: Acht Jahre und drei Monate Haft

Von dpa
Aktualisiert am 05.08.2021Lesedauer: 2 Min.
Die Angeklagte wartet im Gerichtssaal auf den Prozessbeginn.Vergrößern des Bildes
Die Angeklagte wartet im Gerichtssaal auf den Prozessbeginn. (Quelle: Nicolas Armer/dpa./dpa)
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Schweinfurt (dpa) - Weil sie ihr Neugeborenes nach der Geburt nicht versorgt hatte und sterben ließ, ist eine Mutter zu acht Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden.

Die 27-Jährige habe ihre Schwangerschaft verschwiegen und mit "großer Rücksichtslosigkeit" gehandelt, sagte die Vorsitzende Richterin am Donnerstag vor dem Landgericht Schweinfurt.

Eine Persönlichkeitsstörung sei zwar festgestellt worden, habe aber die Angeklagte nicht in erheblichen Umfang beeinträchtigt. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Der Vater hatte den leblosen Körper seines Kindes kurz nach der heimlichen Geburt im August 2020 im Badezimmer der Wohnung in Schweinfurt gefunden. Zuvor hatte sich die Mutter im Badezimmer eingesperrt und ihn beschwichtigt, sie im Bad alleine zu lassen und schlafen zu gehen.

Eine medizinische Gutachterin geht aufgrund von Muskelanspannungen, die bei der Obduktion des Säuglings festgestellt worden waren, davon aus, dass das Kind gelebt haben muss. Es sei entweder erstickt, an Unterkühlung oder an einer Kombination aus beidem gestorben.

Die 27-Jährige habe nicht nur ihr eigenes Kind getötet, sondern auch das ihres Lebensgefährten, der nichts von der Schwangerschaft wusste, sagte der Oberstaatsanwalt. "Er steht sogar jetzt noch zu ihr, obwohl sie sein Kind umgebracht hat." Der Frau war zunächst Mord vorgeworfen worden, was die Staatsanwaltschaft aufgrund fehlender Mordmerkmale im Plädoyer revidierte.

Auch das Gericht erkannte keine niederen Beweggründe der Tat, weshalb das Urteil auf Totschlag lautet. Das Strafmaß ist jedoch höher als das von der Staatsanwaltschaft geforderte von siebeneinhalb Jahren. Die Verteidigung plädierte für Totschlag durch Unterlassen und eine Strafe, die die Möglichkeit der Aussetzung zur Bewährung erlaubt.

Dem Gericht zufolge hatte die Deutsche keine Befürchtung haben müssen, dass der Lebensgefährte das Kind abgelehnt hätte. Die Ergotherapeutin, die bereits während ihrer Schulzeit einen Sohn zur Welt gebracht hatte, war laut Auffassung der Kammer nicht bereit gewesen, wirtschaftliche und persönliche Einschränkungen durch ein weiteres Kind in Kauf zu nehmen.

Sie hatte eigener Aussage nach unter anderem befürchtet, ihre befristete Arbeitstelle zu verlieren. Zudem habe sie aufgrund traumatischer Erfahrungen bei der ersten Entbindung, die mit hohem Blutverlust einherging, offenbar Angst vor einer erneuten Geburt gehabt. Eigenen Angaben nach hatte sie die Schwangerschaft unter anderem deshalb verdrängt.

Die Kammer sah eine Verdrängung als nicht erwiesen an, da sie unter anderem Freundinnen ihre Bedenken zu einer möglichen Schwangerschaft geschildert hatte, wie aus Whatsapp-Chats hervorging.

Die 27-Jährige entschuldigte sich vor Gericht - insbesondere bei ihrem Lebensgefährten. Sie bereue die Tat zutiefst.

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