Affäre um Beraterverträge Verteidigungsministerium räumt systematische Fehler ein
Das Verteidigungsministerium muss gegenüber dem Bundesrechnungshof einräumen, dass die zuvor bekannt gewordenen Unregelmäßigkeiten doch mehr sind als einzelne Fehltritte.
In der Affäre um Berater-Verträge hat das Verteidigungsministerium gegenüber dem Rechnungshof einem Medienbericht zufolge gravierende und weit verbreitete Mängel eingeräumt. Das gehe aus einem vertraulichen Abschlussbericht des Bundesrechnungshofs vom Mittwoch hervor, berichtete "Spiegel online".
Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen (CDU) war wegen der Umstände bei der Vergabe von Aufträgen an externe Unternehmensberatungen von der Opposition und auch aus der SPD bereits scharf kritisiert und zur Aufklärung gedrängt worden.
Laut dem als Verschlusssache eingestuften Papier habe das Ministerium "selbst festgestellt, dass der Einsatz externer Dritter in der Bundeswehr in den Jahren 2015 bis 2017 in zahlreichen Fällen nicht ordnungsgemäß war", berichtete "Spiegel online". Bisher hatte das Ministerium Unregelmäßigkeiten als Einzelfälle oder Versäumnisse einzelner Beamten bezeichnet.
Notwendigkeit externer Berater in Mehrzahl der Fälle nicht nachweisbar
Der Prüfbericht stelle dagegen erhebliche Unregelmäßigkeiten bei der Vergabe von 56 Berater-Verträgen aus dem Zeitraum von 2015 bis 2017 mit einem Gesamtvolumen von 93 Millionen Euro fest, heißt es in dem Bericht. Demnach sei in rund 80 Prozent die Notwendigkeit von externen Beratern "nicht nachgewiesen", die Wirtschaftlichkeit in fast keinem der Fälle geprüft und 44 der 56 Berater-Projekte "freihändig" vergeben worden.
Das Verteidigungsministerium (BMVg) erklärte, der Kritik des Rechungshofes in vielen Punkten gefolgt zu sein und die Kontrolle verstärkt zu haben. Der Befund zu rund 50 untersuchten Stichproben zeige, "dass die eingeleiteten Maßnahmen zur Qualitätssicherung bei Vergaben insbesondere im nachgeordneten Bereich des BMVg wichtig und richtig sind", teilte Sprecher Jens Flosdorff mit. "Eine neue zentrale Dienstvorschrift regelt seit der vergangenen Woche detailliert, dass auch bei kleinen Vertragsvolumina zwingend Bedarf und Wirtschaftlichkeitsüberlegungen zu dokumentieren sind."
- Nachrichtenagentur dpa