Neuer Job in New York Baerbock legt ihr Mandat nieder – und irritiert mit Berufsangabe

Anfang September beginnt Annalena Baerbock ihr Amt als Präsidentin der UN-Generalversammlung. Aus dem Bundestag scheidet sie schon vorher aus – ein Detail löst Verwunderung aus.
Annalena Baerbock gibt ihr Bundestagsmandat auf. Die Ex-Außenministerin war Anfang des Monats zur nächsten Präsidentin der UN-Generalversammlung gewählt worden. Die Amtseinführung ist am 9. September. Auf ihrer Bundestags-Webseite ist zu lesen, die Grünen-Politikerin werde zum 1. Juli aus dem Parlament ausscheiden.
In der Meldung zu ihrem Abschied, die am Montag an alle Bundestagsabgeordneten verschickt wurde, hat indes ein Detail für Irritationen im Bundestag gesorgt: Als Berufsbezeichnung ließ sie "Völkerrechtlerin" angeben. Wie der "Spiegel" berichtet, äußerten einige Abgeordnete Kritik an dieser Formulierung – auch vor dem Hintergrund früherer Debatten um Baerbocks akademische Qualifikation.
Zwar verfügt die Grünen-Politikerin über einen Masterabschluss in Völkerrecht von der renommierten London School of Economics. Die in Deutschland für die Bezeichnung "Juristin" üblichen Staatsexamina hat sie nicht abgelegt. Der Begriff "Völkerrechtlerin" ist jedoch rechtlich nicht geschützt und lässt daher Spielraum für Auslegung.
Amt hat protokollarische Bedeutung
Baerbock war bei der Wahl im Februar über die Brandenburger Landesliste wieder in den Bundestag eingezogen, in ihrem Potsdamer Wahlkreis war sie als Direktkandidatin Ex-Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD) und weiteren Kandidaten klar unterlegen. Baerbocks Position in New York wird in erster Linie protokollarische Bedeutung beigemessen – sie ist nicht mit der Rolle von UN-Generalsekretär António Guterres zu verwechseln.
Die 44-Jährige erhält künftig ohne Zuschläge ein zu versteuerndes Grundgehalt von gut 13.000 Euro im Monat. Aus dem Auswärtigen Amt in Berlin hatte es geheißen, es sei übliche Praxis, dass das Herkunftsland für die Vergütung aufkomme. Bundestagsabgeordnete erhalten derzeit 11.227,20 Euro pro Monat, die versteuert werden müssen – plus eine Kostenpauschale. Zum 1. Juli steigt der Betrag auf 11.834 Euro.
- Nachrichtenagentur dpa
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